Vermieterin weigert sich Klempner vorbeizuschicken?
Hallo Zusammen,
ich wohne seit ca 6 Monaten in einer Mietwohnung. Plötzlich hat die Toilette Probleme gemacht (wenig Wasser kam raus, man hat Wasser durch die Wände fließen gehört manchmal stundenlang) daraufhin rief ich meine Vermieterin an, sie meinte sie würde selber vorbeikommen und sich das anschauen (sie hat was komplett anderes ausgelernt). Als sie dann kam saß sie 3 Stunden bei mir rum (bis spät in die Nacht) und hat versucht da irgendwas zu reparieren, hat nicht geklappt, am nächsten Tag kam sie dann wieder und saß wieder knapp 3 Stunden da ohne Erfolg… nachdem sie dann erfolglos wieder ging, ist meine Klospülung kaputt gegangen, jetzt kommt garkein Wasser mehr raus + das Wasser fließt viel lauter als vorher durch die Wände, das heißt ich hatte heute auch nur 3 std Schlaf weil es inzwischen so laut wurde. Ich habe ihr daraufhin eine sms geschrieben und habe keine Antwort bekommen. Jetzt kann ich die Toilette natürlich nicht benutzen weil sie es nur schlimmer gemacht! Es ist doch mein Recht das sie ein Klempner vorbeischickt der sich damit auskennt??
2 Antworten
Fristsetzung, mit Info, dass wenn Frist nicht eingehalten wird, eigener Klempner beauftragt wird und die Kosten von der Miete abgezogen werden.
Dann Zusatz: Ein Nichtreagieren auf dieses Schreiben wird als Zustimmung zur Eigenbeauftragung und Mietverrechnung angesehen.
Natürlich mit Einschreiben (+Rückantwort) versenden.
Ich vermute das mit Einschreiben +Rückantwort ein "Einschreiben Rückschein" gemeint ist. Das ist in dem Fall jedoch nicht zielführend.
Einschreiben Rückschein ist sinnvoll, wenn ich etwas gegen Empfangsquittung Zustellen will um mich selbst zu entlasten. Zb. bei Urkunden, Wertpapieren, Vollmachten usw. Nimmt der Empfänger es nicht an, kannst Du sicher sein, dass es nicht verloren geht und nach 2 Wochen zu dir zurück kommt.
Wenn man jemanden über etwas in Kenntnis setzen muss (zb Fristsetzung usw) oder eine einseitige Willenserklärung (zb. Kündigung) abgeben möchte, dann muss ich nachweisen, dass die Sendung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Das erfolgt durch das Einwurf Einschreiben, da bestätigt der Zusteller mit Datum und Uhrzeit, dass die Sendung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und das ist auch gerichtsbelastbar.
Ein Einschreiben Rückschein wird nur persönlich übergeben. Trifft der Zusteller niemand im Haushalt des Empfängers an, dann wird der Empfänger benachrichtigt, dass ein Einschreiben für ihn in der Postfiliale liegt und innerhalb 14 Tage abgeholt werden kann. Erfolgt keine Abholung, geht die Sendung zurück an den Absender. Bedeutet ggf "ausser Spesen nix gewesen" und 16 Tage verschenkt.
Solche Reklamationen muss man GRUNDSÄTZLICH schriftlich machen. Spätestens nach zwei Wochen setzt man dann wiederum SCHRIFTLICH einen konkreten Termin. Verstreicht dieser, kann man selbst einen Handwerker beauftragen, und dann mit der übernächsten Miete verrechnen.
Genau so!!!
So ein Theater würde ich mir als Mieter nicht mit anschauen.
Um Himmels Willen NICHTS anderes als ein "Einwurf Einschreiben" verwenden.
Einwurf Einschreiben immer dann, wenn nachgewiesen werden muss, dass jemand über etwas in Kenntnis gesetzt wurde