Verkehrsrecht?
Was bedeutet eine verkehrsrechtliche Privilegierung?
2 Antworten
Bevorrechtigung für bestimmte Verkehrsteilnehmer, z.B. die ÖPNV-Priorisierung. Oder der Fußgängerüberweg. Oder auch die Sonderrechte und das Wegerecht nach § 35 bzw. § 38 StVO.
Z.b. eine eigenständige Busspur.. Grünschaltung für Nahverkehr wie zb Straßenbahn und Bus.
Das Tragische ist,das steht bei mir im Zusammenhang eines Ermittlungsverfahren.
Das kam von meinem Anwalt:Aus unserer Sicht fallen die von Ihnen genannten Delikte dennoch unter die verkehrsrechtliche Privilegierung,da sie im Zusammenhang mit den übrigen vorgeworfenen Taten stehen und wohl tateinheitlich begangen worden sein dürften.
Wir verweisen auf Harbauer,ARB 2010 Rn.286f
Wer soll so ein Kanzleikauderwelsch entschlüsseln.
Es geht im Grunde um eine Lappalie,die aufgebauscht wird.