User SIDs Ereignisanzeige?

2 Antworten

Dazu schreibt "arbeitsrechtschutz.de":

Kurz & knapp: PC-Überwachung am Arbeitsplatz

Darf mein Chef meinen Arbeitscomputer überwachen?

Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers besteht, darf der Arbeitgeber eine Mitarbeiterüberwachung am PC durchführen.

Was gilt für die private Nutzung des Arbeitscomputers?

Wird die private Nutzung des Arbeitscomputers dem Arbeitnehmer ausdrücklich erlaubt, ist eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz grundsätzlich ausgeschlossen.

Was, wenn der Chef meinen PC überwacht, obwohl es ihm nicht zusteht?

Hält sich der Arbeitgeber nicht an die Vorgaben zur PC-Überwachung, macht er sich strafbar und muss sich schlimmstenfalls auf eine Freiheitsstrafe einstellen.

Größere Unternehmen machen sowas sicherlich, aber aktiv geprüft wird sowas nicht. Du kannst aber davon ausgehen, dass bei bestimmten Vorfällen auf solche Infos zurückgegriffen werden kann.

Das Bedenken, dass Karl-Heinz in seinem Kämmerchen nur darauf wartet, dass HagbardCeline88 sich an dem Gerät angemeldet hat um xx Uhr, ist unbegründet.

HagbardCeline88 
Fragesteller
 11.03.2024, 12:15

Hi, naja die Begründung kennst du ja nicht. Mich interessiert erstmal nur ob er es darf. Es geht auch gar nicht um mich, sondern ich bin diejenige, die die SIDs und damit den nutzer Logins zuordnen muss. Nur dürfen. Hm. Dacht halt wegen Datenschutz etc.

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broti0790  11.03.2024, 12:24
@HagbardCeline88

Es gibt hierzu sicherlich wie bei so vielen Themen im Datenschutz keine eindeutige Regelung. Bei großen Unternehmen wird eine Datenschutzerklärung unterschrieben, wo sowas aufgeführt sein könnte.

Wenn es zum Nachteil eines Mitarbeitenden passiert und/oder dies von einem MA, dem dies nicht gefällt, angezeigt wird, kann es sein, dass hier eine entsprechende Entscheidung / Einzelfallentscheidung erst noch getroffen wird.

Pauschal kann man also nicht sagen, dass dies verboten ist. Besonders dann, wenn die Zuordnung der SIDs zum User einen betrieblichen Zweck erfüllt.

Anders würde es aussehen, wenn es sich um heimliche Audio/- Videoaufzeichnungen handelt. Da gibt es klare Vorgaben.

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HagbardCeline88 
Fragesteller
 11.03.2024, 12:27
@broti0790

Hey in dem Fall geht es darum zu ermitteln wer für einen Schaden am Gerät verantwortlich sein könnte. Danke soweit.

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rkwiss  11.03.2024, 12:30
@HagbardCeline88

Habt Ihr im Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten? Sprich mit dem oder, wenn es dann immer noch nicht klar ist mit Deiner Landesdatenschutzbehörde, die sollten das dann eigentlich wissen.

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HagbardCeline88 
Fragesteller
 11.03.2024, 12:36
@rkwiss

Danke. Ja haben wir. Ich hab erstmal ne lose Anfrage gemacht und was zurückgespielt wird, ist soweit erstmal freiwillig. Ich werds beim Cheffe nochmal ansprechen.

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