Unterschied zwischen RECHTSERZEUGEND und RECHTSBEZEUGEND
Ich schreibe morgen eine BWL-Arbeit und brauche dafür diese beiden begriffe. Wäre cool wenn die mir jmd. erklären könnte. Wenns geht das es auch idiot versteht :D!
2 Antworten
Du hast de ein bisschen was durcheinander gebracht denke ich!
1. Rechtsbekundend (delatorisch), d.h, es werden Tatsachen eingetragen, die auch vorher schon rechtsgültig waren (z.B. Prokura, Kaufleute nach § 1 HGB) 2. Rechtserzeugend (Konstitutiv) d.h. in einigen Fällen entsteht eine Rechtswirkung erst durch die Eintragung (z.B. Form- und Kannkaufleute).
Hoffe damit ist dir geholfen. :P
Gut erklärt aber es heißt schon Rechtserzeugend (Konstitutiv) u. Rechtsbezeugend (deklaratorisch) Vllt hat sich aber auch nach ein wenig Zeit sich was verändert
http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsregister_(Deutschland) guckst Du hier, so schwierig ist dann nun wirklich nicht !