Unterschied zwischen Bürger und Einwohner (Mittelalter)

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Das Wort Bürger stammt vom althochdeutschen burga was Schutz bedeutet, die Ableitung Burg/Festung kommt genau aus dem selben Verständnis.

Bürger war man nur in den Städten, der Term "Stadtluft macht freu", bedeutet, dass wenn man 1 Jahr und einen Tag in einer Stadt lebte, ohne das der Lehnsherr einen dort aufspürte, war man Bürger und konnte nicht mehr behelligt werden.

Im MA herrschte das Feudalsystem, alle Einwohner die nicht dem Klerus (Kirche) oder dem Adel angehörten waren Unfreie, also gehörten zum Eigentum des Lehnsherren.

Die Bürger einer Stadt hatten Bürgerrechte und -pflichten, zu letzteren gehörte vor allem das Entrichten von Steuern.

Der Bürger wie wir Ihn heute verstehen, existierte damals noch nicht, die Menschenrechte definierten Bürgerrechte für alle Einwohner einer Nation. Heutzutage gilt das Recht für alle Menschen, die sich in einem Staatsgebiet aufhalten, also in Deutschland auch für Nicht-Deutsche, wenn man die Charta der Vereinten Nationen oder die Rechtsgrundlagen der EU betrachtet, gilt der Begriff der Menschenrechte (und somit auch für einen Teil der Bürgerrechte) universell, d.h. man kann heutzutage z.B. sein Recht gegenüber dem deutschen Staat oder einer Gemeinde bei europäischen Gerichtshof einfordern...

Soweit brauchst du gar nicht weg gehen.

Bürger und Einwohner gibt es auch heute noch. Bürger sind alle mit Bürgerrechten und Einwohner auch alle anderen, die keine Bürger sind.