Untermieterin weigert sich auszuziehen Drohungen Angst was tun?

4 Antworten

@cavemann ist auf dem richtigen Weg, aber es stellt sich die Frage, ob die Tochter der Hauptmieterin tatsächlich Untermieterin mit Mietvertrag pp ist. Diese Tochter kann ja in der Mietwohnung der Mutter ohne Genehmigung des Vermieters kostenfrei wohnen.

Ist die Tochte älter als 18 Jahre , kann die Mutter sie zum Verlassen der Wohnung auffordern, wenn die Mutter keine Unterhaltspflichten mehr haben sollte.

Wie dem auch sei - Die Mutter kann auch eine Kündigung nach §573 a BGB veranlassen ohne einen Grund anzugeben, falls wirklich ein Mietvertrag vorliegt.

Der Untermieter hat also Wohnraum innerhalb der vom Hauptmieters selbst bewohnten Wohnung gemietet. Dann kann der Hauptmieter dem Untermieter natuerlich jederzeit ordentlich und fristgemaess kuendigen. Die Kuendigungsfrist richtete sich danach, ob es sich um moeblierten oder unmoeblierten Wohnraum handelt, bei unmoebliertem auch nach der bisherigen Mietdauer und ob ein berechtigter Kuendigungsgrund vorliegt oder nicht.

Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen.

Zieht der Untermieter nach Ablauf der Kuendigungsfrist nicht aus, kann der Hauptmieter eine Raeumungsklage erheben. Das dauert und kostet, laesst sich aber nicht vermeiden, wenn man sich nicht anders einigen kann. Keineswegs darf der Hauptmieter den Untermieter eigenmaechtig vor die Tuer setzen.

Der Vermieter des Hauptmieters hat damit aber ueberhaupt nichts zu tun. Der steht nur mit dem Hauptmieter in einem Vertragsverhaeltnis, nicht aber auch mit dessen Untermieter.

Hi,

Sie muss ausziehen, im Notfall kommst du mit dem Ordnungsamt. Falls du wirklich Angst vor Rache hast, kannst du sie aufgrund ihrer psychischen Instabilität als öffentliche Gefahr darstellen. Dann wird sie vielleicht irgendwo untergebracht. Echte Sorgen würde ich mir aber eigentlich nicht machen.

LG Joel

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfolgreich den Master of Law abgeschlossen.

ihaveaquesti895 
Fragesteller
 02.05.2021, 13:08

Problem ist die Untermieterin ist die Tochter (30) der Hauptmieterin. Hauptmieterin bittet mich um Hilfe da sie es nicht hinbekommt eben extreme Maßnahmen einzuleiten. Weswegen ich nach einer rechtlichen relativ sanften? Lösung suche

Vielen dank für die Antwort! Im schlimmsten Fall wird es darauf hinaus laufen

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DerCaveman  02.05.2021, 13:22
Sie muss ausziehen, im Notfall kommst du mit dem Ordnungsamt.

Das Ordnungsamt macht da gar nichts und hat damit auch nichts zu tun. Zieht der Untermieter nach einer Kuendigung und nach Ablauf der Kuendigungsfrist nicht aus, bekommt man ihn nur mit einer Raeumungsklage raus.

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Gerhart  02.05.2021, 13:26

Das Ordnungsamt wird hier nicht aktiv!!!

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Kündigen kannst du zwar fristgerecht, aber wenn sie sich einfach weigert auszuziehen, musst du eine Räumungsklage veranlassen. Das kann dann dauern.