Unterhalt 18+?

3 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn es deine betriebliche Erstausbildung ist, musst Du vorrangig BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen, kostenlose Rechner findest Du im Internet.

Was bekommst Du denn an Nettovergütung aufs Konto ?

Bist Du noch unter 25, steht dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Da Du nicht mehr bei den Eltern lebst, stehen dir derzeit 930 Euro Unterhalt zu, natürlich vorausgesetzt die Eltern wären auch leistungsfähig.

Darauf würde dann das Kindergeld voll angerechnet und evtl.vorrangige Ansprüche wie BAB.

Selbst wenn kein Anspruch auf BAB - auf Grund von zu hoher Nettovergütung bestehen sollte, läge der vorläufig ungedeckten Anspruch nach Abzug des Kindergeldes nur noch bei 680 Euro.

Würdest Du mehr als 780 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen, bestünde kein Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern.

Denn von der Nettovergütung kannst Du pauschal nur 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen, so blieben dann angenommen anrechenbare 680 Euro Nettovergütung übrig.

Mit den 250 Euro Kindergeld würdest Du dann auf die 930 Euro im Monat kommen, könntest deinen Unterhaltsanspruch aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken und hättest im Regelfall keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.

In der Erstausbildung ja.

Ja, bis zum Ende deiner Ausbildung.