Umschulung: muss inhalt im unterricht vermittelt werden?

1 Antwort

"Erwachsenengerechtes" vermitteln kann man schon so auffassen, dass man Euch direkt nur die Grundlagen vermittelt und/oder Euch Möglichkeiten zur sinnvollen Eigentecherche näher bringt (gilt eigenoch heutzutage für jede Bildung, Stichwort "Kompetenzorientierung". Klappt oft nicht, aber so ist es aus den Elfenbeintürmen, aus denen sie zugehörigen Verordnungen kommen, vorgesehen).

Sinnvoll wäre es natürlich, wenn man dann zumindest einige Ergebnisse nochmal mit allen bespricht, präsentieren lässt oder sonstwie verwertet, eben auch wegen der von Dir angesprochenen Prüfung, die am Ende steht. Rein rechtlich dürftest Du aber wenig Chancen haben, durch die Formulierung im Vertrag kann man jederzeit argumentieren, dass "Recherchehilfe" eben erwachsenengerechte Vermittlung ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – "Berufsschul"lehrer (ETechnik) in RLP; HWK-Prüfungsausschuss