Über Facebook abgezogen, was tun?

5 Antworten

Hallo,

ich kenn mich in der Schweiz nicht mit dem geltenden Recht aus, aber es dürfte nicht soviel anders sein als in Deutschland.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Einen Betrug würde ich hier bejahen. Mit dem Gesprächsverlauf als Beweis kannst du bei der Polizei Anzeige erstatten. Diese werden deinen Gegenüber als Beschuldigten vernehmen. Aber Obacht: Selbst wenn dieser in einem Verfahren verurteilt werden sollte, bringt dir das weder den Film, noch das Geld zurück. Hierfür benötigst du einen Zivilprozess.

Das Ganze würde wie folgt ausschauen: Du gehst zur Polizei, erstattest Anzeige. Du gehst zu einem Zivilrechtsanwalt, welcher deine Forderungen vertritt. Diesen musst du erstmal in Vorkasse selbst übernehmen. Der Anwalt stellt Akteneinsichtsgesuch bei der Polizei und fordert von deinem Schuldner deinen ausstehenden Betrag PLUS die Gebühren des Anwalts, so dass du bei Erfolg unterm Strich nichts bezahlen musst. Der Andere kann dann der Forderung widersprechen und so geht das mit Einhaltung der jeweiligen Fristen einige Zeit hin und her, bis zum Schluß das Konto deines Gegenübers gepfändet wird...  

Soweit die Theorie... ob dir die 30€ den Aufwand und den Stress wert sind, musst du selber entscheiden...

Ich nehm mal an ihr habt den Tausch auch über Facebook
ausgemacht. Daher kannst du mit dem Ausdruck des Gespräches den "Vertrag" belegen,
seine Adresse musst du auch haben, geh damit zur Polizei und zeig ihn an.


Jensen1970  04.05.2016, 08:11

sinnlos die mach nichts

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Vorbei fahren und ihn zur Rede stellen!

Was meinst du genau mit ,,tauschen"? Hast du ihm eine DVD zugeschickt?

Megamoviefreak 
Fragesteller
 04.05.2016, 08:07

Ja...leider

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OecherJung92  04.05.2016, 08:13
@Megamoviefreak

Wie schon von anderen empfohlen, rate ich dir tatsächlich mit einem Ausdruck der Kommuntikation, die du mit ihm bei Facebook geführt hast, zur Polizei zu gehen. Auch mit deinem Anwalt könntest du darüber sprechen, was ich aber im Angesicht des üblicherweise nicht allzu hohen Wertes von Filmträgern für nicht besondern sinnvoll halte.
Vielleicht hilft es auch schon, wenn du ihm mit der Benachrichtigung der Polizei drohst. Zuvor solltest du aber alle Informationen über ihn, die auf facebook für dich zugänglichen sind sowie eure Kommunikation sichern.

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Ich würde an deiner Stelle mit Namen und Adresse zur Polizei gehen. Viel anderes kannst du auch nicht tun.