Tür eingetreten was nun?
(bitte nicht nachfragen) hey, unsere Tür in der Küche wurde eingetreten von einer Mitbewohnerin die minderjährig ist. Sie hat wohl bis zu 10 mal gegen die Tür getreten bis ein kleines Loch so groß wie die Ferse in der Tür war. Meine Frage nun, müssen wir das selber bezahlen oder übernimmt dass die Versicherung? Und wie viel kostet so eine neue Tür ungefähr
Lg
3 Antworten
....(bitte nicht nachfragen).... Was soll denn dieses Versatzstück hier? Deine spärliche Information verlangt gerade diese Nachfrage!
Die Täterin ist Mieterin ohne geschäftsfähig zu sein, weil sie noch nicht volljährig ist? Gleichwohl ist sie aber straffähig >> hier Sachbeschädigung > Anzeige bei der Polizei wäre die Folge. Zivilrechtlich haftet sie gegenüber dem Vermieter.
Solltet ihr eine Mieterpartei in Personenmehrheit bilden, in der auch die Täterin als Mieterin integriert ist, dann muss hier ganz schnell eine Lösung herbei geführt werden, denn auch ihr könnt zur Bezahlung der zerstörten Tür herangezogen werden, weil jeder Einzelne der Mieter der Mieterpartei gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerische haftet, insbesonder dann für den Fall, dass die Täterin nicht zahlungsfähig ist.
Keine Versicherung würde hier einspringen, weil dieser Vorgang vorsätzlich geschah!
war es ein fremdes Kind?haben die Eltern eine Versicherung?
wieso steht man daneben und schaut zu wie ein Kind die Tür Eintritt? Je nach Tür solltest du mindestens 100€ rechnen
Eltern haften für ihre Kinder. Wer sind die Eltern? Zerstören Kinder etwas im eigenen Haushalt, dann trägt man die Kosten selbst. Ich denke, dieses Kind sollte eine etwas strengere Erziehung genießen. Bei uns hieß das "Satz heißer Ohren".... aber das darf ja alles gegenüber Annalena-Sophie und Finn-Thorben nicht mehr sein....
Eltern haften hier nicht für ihre Kinder. Dieses Kind ist selbst haftungsfähig.