Triff verkürzte Anwartschaft bei ALG I auf mich zu?
- Ich habe insgesamt 8 Monate in den letzten 30 Monaten in versicherungspflichtigen Verhältnissen gestanden
- Mein Bruttoarbeitsentgelt hat in meinem Arbeitszeitraum den Wert von 44.940 Euro nicht überstiegen
- Die Beschäftigungsverhältnisse waren klar befristet, da ich bei einem Kundenunternehmen für Personaldienstleistung im sozialen Bereich gearbeitet habe, bei dem es „kurze und kurzfristige Wechseleinsätze“ gab (so steht es auch in meinem Arbeitszeugnis)
Bei Punkt 3 scheint die Agentur für Arbeit jedoch nicht zuzustimmen. Mein Antrag wurde nun schon das zweite Mal abgelehnt, da ich die Bedingung: "Versicherungspflichtige Beschäftigung, die auf nicht mehr als 14 Wochen im Voraus durch Arbeitsvertrag zeit- und zweckbefristet sind" nicht erfüllen soll. Meine Frage ist nun, ob das tatsächlich korrekt ist.
Zum Kontext: Ich war die ganzen 8 Monate bei einer Zeitarbeitsfirma als Erzieher beschäftigt und wurde im Vorfeld nie für länger als maximal 3 Monate (12 Wochen) gebucht. Die Einsätze konnten auf Wunsch des Kunden (Kitas, Horte) verlängert werden, was zum Teil auch geschehen ist.
Falls dies wirklich nicht den Kriterien entspricht, könnte mir bitte jemand erklären, was für eine Arbeit, bzw. welcher Umstand dem Kriterium Nummer 3 entsprechen würde?
Danke!