Trennungsjahr aber gleiche Wohnung?
Hallo zusammen,
angenommen man will sich von seiner Frau scheiden lassen, man muss ja mindestens 1 Jahr getrennt sein,was wäre wenn man im gleichen Haus lebt bsp aus finanziellen Gründen würde das zahlen ? Und wie muss man das nachweißen ?
2 Antworten
Wenn man sich da einig ist den gleichen Termin anzugeben, dann muss man auch nichts "nachweisen". Getrenntes Konto, falls noch nicht vorhanden und gut ist.
Schwieriger wäre es da schon, wenn einer der Noch-Eheleute nachweisen kann, dass gar keine Trennung erfolgt ist...
Ansonsten kommt da auch Niemand vorbei um zu gucken, ob man nicht doch mal zusammen isst oder für den Anderen kocht oder einkauft.
Es geht ja darum sich einig zu sein, WANN das Trennungsjahr anfing. Wenn der eine sagt, wir sind ab 1 April getrennt und der andere behauptet es wäre der 15 Dezember des gleichen Jahres, dann dauert das Trennungsjahr ab 15.12. ein Jahr, wenn er das Gericht überzeugt.
Von heut auf morgen sich scheiden lassen war nicht die Rede.
Als Nachweis reicht eine einfache, übereinstimmende Erklärung beider Eheleute.
Grundsätzlich ist die Trennung unter einem Dach möglich. Sie muss dann nur plausibel dargelegt werden.
Solange sich beide einig sind, läuft das problemlos. Schwierig wird es, wenn keine Einigkeit besteht.
Was heißt den gleichen Termin ? Ich mein man kann sich ja nicht von heute auf morgen scheiden lassen wäre es nicht sinnvoll erst mal getrennt zu leben ?