Toilettengebühr NRW
Hallo liebe Community, Ich habe gestern meinen Geburtstag in einem Lokal in der Düsseldorfer Altstadt, gefeiert. Den genaueren Namen werde ich jetzt nicht nennen aber es ist ein Restaurant/ Cocktailbar mit schätzungsweise mehr als 200 Plätzen. Nun habe ich ordentlich Cocktails für mich und meine Freunde bestellt (für ca 50 Euro!) und musste dann irgendwann das Stille Örtchen aufsuchen. Die "Klodame" hat mir daraufhin den weg versperrt und meinte ich solle die 50 cent zahlen. Da ich es nicht einsah gezwungenermaßen zu zahlen habe ich ihr gesagt ich müsste hier gar nichts zahlen, das ist wie Trinkgeld. Nach hin und her habe ich mich entschlossen es zu lassen, habe bezahlt mich bei der Kellnerin beschwert und bin gegangen. Ich habe heute versucht nach zu forschen hatte aber kein Erfolg Hatte ich Recht oder muss ich für die Toilette hier in NRW bezahlen? Danke im Voraus für die Antwort Demi2000
8 Antworten
Als Gast in einem Restaurant braucht man für die Toilettenbenutzung nicht zahlen. Was du dort trinkst, muss ja auch wieder raus. Klär das mit dem Geschäftsführer.
soviel mir bekannt ist, müssen Gaststätten kostenlose Toiletten für IHRE Gäste bereitstellen...
Danke für die raschen Antworten :) Ich werde mich mal morgen oder so beschweren gehen danke! PS: es geht nicht um das Geld sondern um das Prinzip das sie mich sozusagen genötigt hat zu zahlen
In einem Lokal ist es nicht üblich das man fürs stille Örtchen bezahlen muss du solltest dich mit einer Beschwerde an das Lokal wenden aber schriftlich es ist durch aus normal auf einer Kirbe das die WC Dame bezahlt wird aber man muss nicht die Dame in dem Lokal hätte dich nicht zwingen dürfen so etwas einfach nur schade und deshalb würde ich mich beschweren beim Lokalbesitzer.
Wenn Du in einem Lokal etwas verzehrst oder trinkst, ist die Benutzung die Toilette nicht kostenpflichtig. Wird die Toilette von einer Toilettenfrau "betreut", so lebt diese ausschliesslich vom Trinkgeld.
Anders ist es, wenn Du einen Ort (Bsp. Gaststätte, Imbiss) aufsuchst, um dort die Toilette zu benutzen. Dafür dürfen sie eine Gebühr verlangen (1 € ist üblich).