Tischlerei liefert Tür nicht - was kann man machen?
Ich vermute mal, dass ich in folgender Sache machtlos bin. Eine Tischleri bekommt von mir am 2.12.2013 eine Auftragsbestätigung (leider nur per Mail) zum Einbau einer neuen Eingangstür. Im Angebot steht kein Liefertermin. Die Tür ist eine DIN-genormt, d.h. Rauchdicht etc. und muss somit erst von der Tischlerei bestellt werden. Mittlerweile ist fast ein halbes Jahr vergangen und die Tür immer noch nicht eingebaut. Der Tischlermeister sagt, es liege an der Zulieferfirma - ich glaube zwischen den Zeilen gehört zu haben, dass sie den Auftrag einfach vergessen hatten.
Ich würde nun gerne den Auftrag stornieren und bei einer andern Firma in Auftrag geben. Leider lässt sich der Chef mittlerweile verleugnen und ich komme nicht mal an eine Stornierung.
Was kann man in so einem Fall tun?
4 Antworten
Hallo lunicoy, gern würde ich Dir in Deiner Angelegenheit ein paar Tips geben, damit ich das auch kann, schreibe ich Dir nachstehend, wie ich Deine Sorge verstanden habe. Du hast einer Tischlerei eine Haustüre, zwecks Lieferung und Einbau, in Auftrag gegeben, welche bis heute, 6 Monate später, weder geliefert noch eingebaut ist. Das ist stark, denn nach weiteren 6 Monaten verjährt die ganze Geschichte bereits. Mein Tipp, storniere den Auftrag, bezogen auf`s Datum und verschicke das Schreiben per Einschreiben mit Rückantwort an diese Firma. Warte 1 Monat ab, wie und ob die Firma reagiert. Sicherheitshalber setze ein weiteres Schreiben auf indem Du mitteilst, das Du Dich nun von Deinem Auftrag entbunden fühlst und für dich die Angelegenheit erledigt ist. Eine nach der Stornierung erfolgte Lieferung oder sonstige Ansprüche die den nicht erfüllten Auftrag betreffen, werden abgelehnt, ggf. wird ein Rechtsbeistand eingeschaltet. Ich denke lunicoy, das sollte genügen um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, solltest Du aber Anspruch erheben, müsste diese Sache eine andere Struktur bekommen. Gern habe ich Dir diese Tips gegeben und wünsche, das Du den richtigen Weg aus diesen Tipps nun findest. -/ep
Bei Kauf- bzw. Werkverträgen gilt es Fristen zu waren. Von daher würde ich kurz im BGB nachlesen und dann dem Tischler eine Nachfrist setzen. Ist diese erfolglos verstrichen, ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Dieser müsste ebenfalls schriftlich mitgeteilt und begründet werden.
Der Postbolte lässt sich mit Sicherheit aber nicht verleugnen... Himmel, in so einem Fall setzt man ein Schreiben auf und tritt unter Angabe der Gründe vom Auftrag zurück.
Das Schriftstück packt man dann in einen Briefumschlag und versendet dieses per Einschreiben. Was ist daran so kompliziert?
Welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen? Schlecht geschlafen? Auf Ratschläge in diesem Ton kann ich wirklich verzichten. Ich hoffe du schläfst dich mal aus.
setze ihm per einschreiben eine frist