Teilzeit Beamtenanwärter Bayern?
Hallo,
ist es beamtenrechtlich denkbar, dass ein Beamtenanwärter im mittleren, nichtteschnischen Dienst in Bayern ,während er Beamter auf Widerruf ist, in Teilzeit (30 Stunden) geht?
Bzw. ab wann wäre es möglich?
4 Antworten
Das ist möglich. Ich habe gerade im Bekanntenkreis so einen Fall (wenn auch in einem anderen Bundesland), da war es kein Problem.
Also als Beamter auf Widerruf kann ich es mir schwierig vorstellen. Auf Probe schon eher, aber aus meinem Bekanntenkreis hab ich es nur erlebt, dass Teilzeit erst ab Lebenszeitverbeamtung gewährt wurde.
Das wird selten genehmigt, es ist aber gestattet und du kannst es versuchen.
Eigentlich nicht, bzw. nur mit besonderem Grund denkbar. Du bist ja noch kein Beamter sondern in der Ausbildung. Wie solltest Du denn die Prüfungen schaffen wenn Du zu 25% fehlst?