Stimmt es das die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auch die Leute anruft welche in dem Adressbuch des Angeklagten stehen?
Liebe Community
Mal ein fiktives Fallbeispiel:
Klaus bekam eine Hausdurchsuchung.
Er wurde angeklagt daheim Illegales auf seinem PC zu haben.
Stimmt es dass die Polizei auch sein Adressbuch oder sein Smartphone wo die Telefonnummern von Freunden oder Bekannten drauf sind mitnehmen darf?
Und dass diese auch die Leute alle anruft selbst wenn es bloss Bekannte sind die er durch Facebook kennt?
Was meint Ihr?
4 Antworten
Wenn die Straftat mit eventuellen Kontakten in Verbindung steht, evtl.
Vermutlich ist es für die Polizei aber gar nicht möglich, allen Kontakten nachzugehen. Zumindest wäre der Aufwand sehr groß. Ob dieser Aufwand berechtigt ist, hängt von der Tat ab. Bei Mord, Kinderpornografie, Waffenkäufen etc. wird man sicher möglichst viele bis alle Kontakte kontrollieren. Bei Raubkopien im privaten Maßstab wird man da lockerer sein.
Wenn es für die Untersuchung wichtig ist, nehmen sie natürlich das Handy mit. Und zum Teil dauern die Untersuchung mehrere Monate bis 9 Monate (das längste was ich jetzt mitbekommen habe). Und natürlich rufen sie die Leute an, die etwas mit der Straftat o.ä. zu tun haben.
Guten Tag
Ja dürfen Sie. Sie brauchen aber nicht dein Handy um deine Whatsapp verläufe sehen zu können. Das kriegen die ganz anders hin.
Auf Datenschutz wird dann verzichtet.
Ja stimmt. Machen die bei mir immer.