Steuerhinterziehung des generalbevollmächtigten Kommanditisten?

2 Antworten

Die Antwort hast du dir nun selbst gegeben.

Wenn sollte es zu einem Prozess gebracht werden um den Sachverhalt zu klären.

Theoretisch ist Menschliches Versagen der Grund warum es zu einer Fehlinformation gekommen ist. Somit ist mitunter der Fehler sofort bei erkennen zu Melden. Wird er später erkannt kann dies als Verschleppung angesehen werden ,Da keine klare Definition vorhanden ist ,wäre das Gericht zu Rate zu ziehen über einen Prozess.

Ebenso sollte sich die betreffende Person zumindest bei der Polizei selbst Anzeigen und auf die Unstimmigkeit hinweisen. Kann ( wenn es dazu kommen sollte) zur Strafminderung herangezogen werden.

So was berichtigt man über eine korrekturmeldung und gut ist. Bei den Gesamtumsätzen und einer Eigenkorrektur wird das Finanzamt das 0 interessieren, die fordern das Geld nach und gut ist.