Steht eine Abtreibung im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis drin?
9 Antworten
Nein? Zumindest nicht wenn du dich an die gesetzlichen Auflagen hältst
Nein, das hat in einem Führungszeugnis nichts zu suchen!
nuja...im erweiterten fz stehen auch solche dinge drinn, wie...nicht regelmäßig die zähne geputzt...klopapier geknäult statt gefaltet... etc.! hmmm...da haste wohl schlechte karten!! :-))
Nein, warum sollte sie?
Und ?
Was soll mir das jetzt sagen?
Bitte informiere dich, bevor du hier irgend einen Stuss postest.
Eine Abtreibung kommt nicht ins polizeiliche Führungszeugnis - willst du was anderes behaupten hätte ich gerne eine Quelle/Link
das war nur auf das "Warum sollte sie" Bezogen da es hier trunter mehrere kommentare wie "Wie kommt man auf so eine absurde idee" gab die nicht verstanden warum er diese frage überhaupt stellte
Ist dir überhaupt klar, was in einem Führungszeugnis steht?
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/13.html
Seit wann wird man für eine Abtreibung rechtskräftigt verurteilt ?
Es ist eine absurde Idee, dass eine Abtreibung in einem Führungszeugnis auftaucht ....
Das eine Abtreibung eigentlich illegal ist, bestreitet niemand- allerdings ist das irrelevant für die Frage, und das solltest du endlich einsehen.
Es ist keine Straftat, für die man verurteilt wird und nur Verurteilungen kommen ins Führungszeugnis.
Falsch daran sieht man das du es nicht durchgelesen hast in Strafgesetzbuch §218 steht das man mit bis zu 3jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden kann erst in §218 a steht dann unter welchen Bedingungen diese Strafe nicht erfolgt
Gib es doch bitte dran .....
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht strafbar, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt (Beratungsregelung nach § 218a Abatz 1 StGB). Die Schwangere, die den Eingriff verlangt, muss sich drei Tage vor diesem Termin in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Sie hat der Ärztin oder dem Arzt, welche den Eingriff vornehmen sollen, eine Beratungsbescheinigung über dieses Gespräch vorzulegen. Außerdem muss eine Ärztin oder ein Arzt, welche oder welcher nicht an der Beratung teilgenommen hat, den Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann keiner der am Schwangerschaftsabbruch Beteiligten bestraft werden.
Und somit kommt es nicht ins Führungszeugnis !!
ließ genauer „es ist nicht strafbar WENN…“ die Grundausstattung von §218 ist das es strafbar ist ich habe mich nur auf die grundaussage bezogen! Und wie gesagt wollte ich nur aufzeigen wieso mansche sich diese Frage stellen könnten um die Stimmen abzuwimmeln die diese Frage als Dumm und/oder unsinnig abgestempelt haben
Strafgesetzbuch §218: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“
Wow.....dann müssten ja fast alle Gynäkologen in Krankenhäuser und fast alle Gynäkologen in Praxen verurteilt werden bei z.B. 99.948 Abbrüchen 2020
Ich denke, du hast dich da in was verrannt- zumal die Frage 1,5 Jahre alt ist.
Und noch einmal :
Ins Führungszeugnis werden nur Verurteilungen eingetragen - wer also nicht wegen einem Schwangerschaftsabbruch verurteilt wurde, der braucht auch keine Sorge zu haben, dass diese irgendwo auftaucht.
Damit beende ich diese Diskussion jetzt.
Im Führungszeugnis stehen Verurteilungen.
Weil Abtreibung nicht legal ist sie wird nur nicht strafrechtlich verfolgt das ist ein Unterschied siehe Strafgesetzbuch §218