Sozialversicherungsausweis mitbringen?

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Wenn Arbeitnehmer zum ersten Mal einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen, bekommen sie von der Rentenversicherung den Sozialversicherungsausweis. Der Arbeitgeber kann damit seinen Angestellten bei dem Rentenversicherungsträger anmelden und die Beiträge korrekt abführen. In der Regel brauchen Sie als Arbeitnehmer nichts zu veranlassen.

Weiß der Arbeitgeber, dass der neue Mitarbeiter zum ersten Mal einen Job annimmt, meldet er ihn bei der Krankenkasse oder der Mini-Jobzentrale an. Dort wird dann der Sozialversicherungsausweis für Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Von der Deutschen Rentenversicherung bekommen Sie den Ausweis schließlich zugeschickt.