Soll ich kooperieren oder ein anwalt beauftragen?
Wenn jemand sozialpsychiatrschen Dienst anruft und Sachen erzählt , unterstellt ,
danach wird sozialpsychiatrischer Dienst aktiv obwohl kein eigen oder fremdgefahr besteht ,
aber ich weis nicht was diese Person erzählt hat , es klingt aber so als würde die hat Schizophrenie Psychopath dargestellt , die sachbearbeiter in sagte mir am telefon das ich unbedingt ihre hilfe bekomme , ich sagte nein dazu gibt es keine Rechtsgrundlage, aber hier oder auch ein Arzt sagte wenn man sich anlegt mit ihnen und Kommunikation verweigert dan führen die mit der Polizei vor dem Richter ,
die dame sagte mir nur die Jane Fürsorgepflicht , was soll das sein ?
die Sachbearbeiter in sagte das ich Wirre Angaben gegenüber dieser Person gemacht hätte , das ist anhalt lose Beschuldigung ,
ich habe mich im Krankenhaus heute vorgestellt mit eine Ärztin sachverhalt erklärt und gesprochen sie sagte egal wer beispiel eine Person der sie nicht mag ruft dort an und dan hat man die am hals, ich sage dazu was das für eine Staatsgewalt ist ?
soll ich lieber mit ihnen sprechen und erklären das ich kein Psychopath bin das es anhaltlose Anschuldigung ist ?,
wenn ich nicht kooperativ sein würde können die dan wirklich unter Zwang obwohl kein eigen oder fremdgfährdung besteht bestand mich dem Richter vorführen mit welcher Rechtsgrundlage ?
und mit welcher Rechtsgrundlage wollen die mit mir sprechen ? Wollen die daraus ein Gutachten erstellen ? Was gegen mich dan angewendet wird ?
1 Antwort
Wenn akute also jetzt gerade gefahr für dich selbst oder andre besteht und arzt vor ort das bestetigt kann ordnungsamt dich zwangsweise in psychiatri bringen da kommt dann innerhalb 24std ein richter spricht mitm arzt und entscheidet über entlassung oder dasse dableiben musst und ich würd emfehlen zu kooperirn weil widerstand kann negativ ausgelegt werden