Soll ich den frewilligen Wehrdienst im Heimatschutz machen?

2 Antworten

  1. Nein, dann bist kein Reservist mehr.
  2. Im Kriegsfall wirst du auf jeden Fall eingezogen aber nicht nur du sondern alle Wehrfähigen Menschen, dafür hast du aber eine kleine militärische Ausbildung bereits.
  3. Es ist nie verkehrt zu diesen Zeiten mal eine Waffe in der Hand zu halten.
  1. Gemäß SG ist man unter normalen Umständen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres der Reserve unterstellt.
  2. Wer militärisch ausgebildet wurde, wird natürlich auch in einem etwaigen Verteidigungsfall herangezogen, falls erforderlich. Abgesehen davon kann im V.fall bislang jeder männliche Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr zum Dienst an der Waffe oder zu einem Ersatzdienst herangezogen werden. Hierzu u.a. das Grundgesetz, Artikel 12a beachten.
  3. Falls hier niemand darauf eingeht, ggf. mal das Bundeswehrforum konsultieren.