Solaranlage: was heißt Reservierung von Netzkapazität?
Ein Solar-Dachpächter-Anbieter ist bei uns im Dorf unterwegs gewesen und hat diverse Dachflächen aufgemessen. Er wird uns ein Angebot machen, die Dächer 20 Jahre lang zu pachten. Jetzt möchte er, dass ihm alle im Vorfeld eine Vollmacht unterschreiben, damit er beim Stromversorger "Netzkapazitäten reservieren" kann. Wenn wir das unterschreiben, kann man dann nicht mehr einen Konkurrenten um ein weiteres Angebot bitten? Also ist man dann schon an den ersten Anbieter gebunden?
Danke für Eure Antworten.
2 Antworten
Wir wollen uns auch erstmal nur ein erstes Angebot machen lassen. Es sollte dann nur nicht durch eine Vollmacht das letzte mögliche sein. In der Vollmacht steht:
"Die Vollmacht ist nicht befristet und kann jederzeit widderrufen werden.
Eine etwaige Reservierung von Netzkapazität für die Dachflächen-PVA erfolgt nur einmal für das o.g. Grundstück.
Für die Dauer des Bestehens dieser Vollmacht kann keine weitere Reservierung von Netzkapazität für diese Dachflächen-PVA auf dem o.g. Grundstück erfolgen."
Mich würde die Erfahrung von anderen interessieren, die damit schon durch sind. Wenn man ein zweites Angebot haben will, wie lange dauert Vollmachtwiderruf, erneute Vollmacht,...
Ich kenne mich nicht damit aus. Aber ich wäre da vorsichtig. Wer weiß, was alles im Kleingedruckten steht. Die wollen ja Geld verdienen. Ich würde mich an einen einheimischen Photovoltaik-Anbieter wenden. Besser, als das Dach verpachten. Dann ist man 20 Jahre gebunden.