Wir wollen uns auch erstmal nur ein erstes Angebot machen lassen. Es sollte dann nur nicht durch eine Vollmacht das letzte mögliche sein. In der Vollmacht steht:

"Die Vollmacht ist nicht befristet und kann jederzeit widderrufen werden.

Eine etwaige Reservierung von Netzkapazität für die Dachflächen-PVA erfolgt nur einmal für das o.g. Grundstück.

Für die Dauer des Bestehens dieser Vollmacht kann keine weitere Reservierung von Netzkapazität für diese Dachflächen-PVA auf dem o.g. Grundstück erfolgen."

Mich würde die Erfahrung von anderen interessieren, die damit schon durch sind. Wenn man ein zweites Angebot haben will, wie lange dauert Vollmachtwiderruf, erneute Vollmacht,...

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ja genau, da müßte "fotografieren" stehen statt "scannen". Das ist schon bedenklich, wenn solch ein Logistik-Riese wie Amazon sich so wenig Gedanken oder wenigstens mal eine Generalprobe macht, wenn er seine komplette Rücksendestrategie updatet und dann seine komplette Mio-Kundschaft in die Irre leitet und das so lange - krass

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Durch die Buchhaltung, vorgeschriebene Software dafür, Software für Rechnungsstellung, Jahresabschluss, Veröffentlichungen, IHK-Beiträge etc. macht die UG weit mehr Verluste als sie einnimmt, vor allem wenn man die Zeit dafür mit einbezieht. Deswegen möchte ich sie auflösen.

Das Lager besteht aus Deko-Artikeln. Davon stellt sich jeder nur einen hin. 950 davon würde niemand privat nutzen wollen.

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Ok, vielleicht wurde meine Frage nicht verstanden. Sie bezieht sich lediglich auf die Vorschriften. So wie die ersten Antworten hier, reden auch meine Nachbarn. Solche Aussagen kenne ich also schon.

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