Softair schießen im Garten?
Hey Gutefrage Community,
ich wurde aus den zahlreichen Artikeln im Internet einfach nicht schlau und deswegen meine Frage.
Ich bin 16 Jahre alt und besitze die G&G cmc 16 Raider und die Taurus Pistole. In meinem Garten würde ich auf Ziele an einer Wand schießen und keine BB würde das Grundstück verlassen, meinen Nachbarn darüber Bescheid zu geben ist eigentlich kein Problem, nur das ein kleiner Bahnhof neben meinem Haus ist. Darf ich also im Garten schießen und könnte die Polizei etwas dagegen sagen / mir die Waffen abnehmen, wenn sie jemand deswegen anruft?
4 Antworten
Es gilt §12 WaffG Absatz 4 Punkt 1 a)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
"Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1.
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a)
mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können"
Wenn es dein eigener Garten ist und absolut sichergestellt ist das nichts das Grundstück verlassen kann, ist es grundsätzlich möglich.
Im Internet gibt es eine Menge Hinweise betr. Waffengesetz und Nutzung auf eigenem Grundstück und den Voraussetzungen die es da gibt.
Das WaffG ist da ziemlich streng und Nichtbeachtung kann empfindliche Konsequenzen haben.
Ich bin selbst Sportschütze und weiß wieviel Auflagen einem gemacht werden durch das WaffG.
"Ich glaube"
Das wenn das Privatgelände ist , der Besitz der Waffen an sich nicht illegal
Und das Gelände so umzäunt ist das kein Geschoss das Grundstück verlassen kann und niemand drauf kommen Kann
Dann wüsste ich nicht was dagegen spricht
Ich meine aber zu wissen das ein "umfriedetes Grundstück" absolut nötig ist
1.) Unter 18 darfst du mit Softair bis maximal 0,5 Joule umgehen. (Besitzen & schiessen)
2.) Schiessen darfst du nur innerhalb eines befriedeten Geländes mit Zustimmung des Hausrechtsausübenden (normalerweise Besitzer) WENN ! Sichergestellt ist dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen KÖNNEN !
Damit erübrigt sich auch das Problem mit Passanten die die Polizei rufen denn wenn die dich sehen können können auch die Kugeln zu denen fliegen.