Sind "In-App-Käufe" in Browser-Plugins eigtl erlaubt?
Angenommen man entwickelt ein Plugin für z.B. den Browser Firefox. Nun denkt man sich so, man echt gutes Plugin, aber komm wir machen 1! kostenpflichtige Sache rein..
Ist das erlaubt? Bzw. wer muss das überhaupt erlauben? Doch jeder einzelne Browserhersteller für sich (in seinen AGBs). Jetzt müsste man halt wirklich bei jedem Brwowserhersteller recherchieren, was in den AGBs dazu steht, aber ich dachte ich stell hier einfach mal die Frage ein :), vielleicht weiß ja jemand was.
2 Antworten
Sowas gibt's schon indirekt zum Beispiel bei VPNs. Da verknüpft man einen Account, bei dem man zahlt. Viele Grüße
Ist das erlaubt?
Nein!
In-App-Käufe kann man nur aus einer eigenständigen Software heraus durchführen.
Browser-Plugins erweitern nur den Funktionsumfang einer fremden Software, stellen aber keine eigenständigen Apps dar. Keine App = Keine In-App-Käufe.