Simson mit 15 in Bayern?

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Bayern hat das Mindestalter nicht auf 15 Jahre herabgesetzt.

Das ist nur wieder ein Schachzug unserer Politik, mit dem sowohl die Gegner als auch die Befürworter des Projekts zufriedengestellt werden sollen. Den Jugendlichen verkündet man stolz, dass sie "ab jetzt" mit 15 Jahren eine Ausnahmegenehmigung beantragen können, den Gegnern erzählt man, dass ja jeder Einzelfall geprüft und individuell entschieden werden muss.

Letztendlich hat sich rein garnichts geändert, denn eine Ausnahme vom Mindestalter konnte jeder schon immer beantragen, §74 FeV existiert seit Jahrzehnten.

Wenn dein individueller Sonderbedarf an einer Ausnahme vom Mindestalter anerkannt und dein Antrag bewilligt wird, darfst du mit 14,5 Jahren mit der Ausbildung beginnen und ab 15 Jahren Fahrzeuge der Klasse AM führen, also auch eine Simson mit 50ccm und 60 km/h.

Solltest du eine Fahrerlaubnis der Klasse AM aus einem Bundesland haben, welches das Mindestalter pauschal auf 15 Jahre herabgesetzt hat, darfst du diese Fahrerlaubnis auch nur in den Bundesländern nutzen, die ebenfalls eine bedingungslose Ausnahme vom Mindestalter machen. Würde ein 15-jähriger mit einem AM-Fahrzeug aus Thüringen nach Bayern fahren, wäre das bereits Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wenn du den AM mit 15 machen darfst, geht das natürlich. Außer S70, Sperber und AWO.