Schwimflügel verboten im Nichtschwimmerbecken?
Ich wurde gestern mit meinem Sohn (2,5 Jahre), der Schwimmflügel trug, aus dem Nichtschwimmerbecken (mit Kette vom Schwimmerbereich getrennt) verwiesen. Der Bademeister sagte, dass Kinder, die Schwimmhilfen benötigen, nicht in das Nichtschwimmerbecken dürfen, sondern dass mindestens das Seepferdchen-Abzeichen erforderlich ist.
Kann das stimmen?
4 Antworten
Denke mal, das ein Bademeister die Verantwortung während des Schwimmbetriebes hat. Würde mich mal an deiner Stelle an den " Betreiber " des Schwimmbades wenden. Die Bestimmungen in den einzelnen Schwimmbädern, kann sehr unterschiedlich interpretiert werden. Gruß tommy59
Hmm, eigentlich nicht (da genau das ja eigentlich die Definition von Nichtschwimmerbecken ist dass es für Nichtschwimmer ist)...
Hierzu mal ein Fall aus Aurich: http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22880&article_id=81573&_psmand=165&mode=print
Wo soll sich Dein Sohn denn sonst mit den Schwimmflügeln aufhalten? Die Reaktion des Bademeisters kann ich nicht so ganz nachvollziehen ...
Es gab noch ein Kinderbecken, wo er allerdings auch nicht stehen konnte, und ein Babybecken.
ich weiß das jetzt nicht aber das ist echt komisch ist ja ein nicht schwimmer becken und bei uns in den schwimmbädern dürfen die kiddis mit schwimmflügeln ins tiefe und sogar springen also hat euer bademeister nur schlechte laune schätze ich lg. nessa und babsi