schuhrückgabe?

4 Antworten

Will ein Kunde fehlerhafte Ware umtauschen, muss der Händler die Ware selbst dann zurücknehmen, wenn die Verpackung fehlt. Wer dieses Recht ausschließt, verstößt gegen das AGB-Gesetz. Denn der Kunde muss die Möglichkeit haben, das Produkt anzusehen bzw. auszuprobieren

Wenn die Schuhe kapuut, also mangelhaft sind, hast Du grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung, was in der Praxis häufig Umtausch bedeutet, und dafür brauchst du keinen Karton.

Den Karton brauchst nur, wenn es sich um einen Umtausch auf Kulanz handelt. Also diese Umtauschaktionen wegen Nichtgefallen u.ä., die es rein rechtlich nur im Versandhandel gibt, aber aus Kulanz von vielen Einzelhändlern akzeptiert werden, um nicht noch mehr Nachteile gegenüber dem Onlinehandel zu haben. Allerdings darf dann hier der Händler die Umtauschregeln schreiben und nicht der Gesetzgeber.

Dann ist das kein Umtausch sondern eine Reklamation.(Rekla> bei Mangel)

Und die muß der Händler sowieso akzeptieren.

Wenn die Schuhe beschädigt sind kann der Verkäufer sie nacharbeiten etc.

Wenn sie dir nur nicht gefallen denke ich nicht das der Verkäufer sie noch mal zurück nimmt. Einfach mal fragen.