2 Antworten
Ganz oben rechts steht: 4 Wochen/vor dem 15.oder Ende des Monats
In Probezeit 2 Wochen
Das ist doch eine ganz normale Schrift.
Es sind verschiedene Fehler im Text. Ich korrigiere sie beim Übertragen:
- 4 Wochen vor dem 15. oder Ende des Monats
- in Probezeit 2 Wochen
Bei ordentlicher Kündigung müssen Fristen eingehalten werden und sie sollen begründet sein./ Gründe in der Person, im Verhalten. Außerordentliche Kündigung: ohne Fristen mit sehr schwerwiegendem Grund: Mobbing, sexuelle Belästigung auf der Arbeit, Diebstahl auf der Arbeit.
§3 Beschäftigungsverbot
Ayla hat 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Termin Mutterschutzzeit. Sie darf nicht arbeiten, aber wenn sie ihren Wunsch sagt, dass sie weiterarbeiten möchte, darf sie. Sie darf diese Erklärung jederzeit widerrufen. 8 Wochen nach der Entbindung gilt absolutes Beschäftigungsverbot. Sie darf gar nicht arbeiten, auch wenn sie möchte.