Schreckschuss Besitz bei Minderjährigen?
Moin, ich hab mich mal gefragt wie so die Gesetzeslage ist bei Minderjährigen wenn sie Draußen eine Schreckschusswaffe führen. Weiß das jemand?
4 Antworten
Das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ohne Kleinen Waffen- schein stellt gem. § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG einen Straftatbestand dar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.
ganz bestimmt nicht.
Ab 18.
Sehr kleine auch ab 16.
eigentlich relativ simpel, man darf eine mit 18 Jahren mit sich führen, es gibt jedoch einige Ausnahmen bei sehr kleinen kalibern die du tatsächlich schon mit 16 erwerben darfst. Jedoch würde ich es nicht ausprobieren weil die Polizei da realtiv wenig rücksicht drauf nimmt also einfach merken vor 18 tabu
Die "ab 16"-Knallfrösche sind als solche gekennzeichnet. Die Polizei kennt diese Kennzeichen sehr gut. Allerdings sind recht viele dieser Dinger, die zwar technisch als "ab 16" durchgehen, ohne amtliche Kennzeichnung unterwegs. Allein dadurch gelten sie als Waffe, womit sich der Besitzer strafbar macht.