Scheidungskosten - Prozeßkostenbeihilfe

9 Antworten

Prozeßkostenbeihilfe muß in monatlichen Raten zurückbezahlt werden. Die Raten werden vereinbart, je nach dem wie hoch der Verdienst ist. Die "Scheidungskosten" sind vom Streitwert der Scheidung abhängig. Dazu zählt das Vermögen, Hausrat, Eigentum, Versorgungsausgleich... Wenn ihr euch in vielem einig seid, um so besser, dann wird nur noch der Versorgungsausgleich mit rein genommen. (meine Scheidung hat mich damals 150€ gekostet). Lass es dir vom Anwalt gut erklären, wenn du was nicht verstehst, frage nach. Die Erstberatung, wird so oder so bezahlt, ob du nun 1 oder 2 Std. da bist. In der Prozeßkosten hilfe ist die Unterhaltsregelung nicht mit eingeschlossen. Das ist ein eigenes Verfahren, wenn ihr euch nicht einig sein solltet. Also besser einigen, sonst wirds teuer!


Erdianer  29.03.2011, 18:46

Die Antwort ist nicht ganz richtig.  

Es gibt Prozesskostenhilfe (heißt jetzt beim Famiilengericht Verfahrenskostenhilfe)  mit und  o h n e  Ratenzahlung. Dies ist von der finanziellen Situation der betreffenden Person abhängig, ob sie PKH bekommt und welcher Art.

Prozesskostenhilfe ist nur abgedeckt für die Sachen, die bei Gericht  a n h ä n g i g  sind.

Eine außergerichtliche Beratung und Sachverhaltsklärung über weitere Folgesachen, die außergerichtlich geklärt werden,  muss extra bezahlt werden. Bei Vermögenslosigkeit kann man sich beim zuständigen Familiengericht einen Berechtigungsschein für eine kostenlose Rechtsbertung geben lassen.  Der Anwalt rechnet dann die Beratungskosten mit dem Gericht ab.

das wird dir alles dein Anwalt sagen

<a href="http://www.ra-kassing.de/pkh/allg.htm" target="_blank">http://www.ra-kassing.de/pkh/allg.htm</a>

Hallo Laalaa, je nach dem wie viel Du verdienst / wie gering dein Einkommen ist steht dir Verfahrenskostenhilfe zu. Hier sind sowohl Gerichtskosten und Anwaltsgebüren abgedeckt.

Wenn dein Noch-Mann ebenfalls ein dementsprechend geringes Einkommen hat, kann er das auch beantragen. Normalerweise wird dein Anwalt das sofort sagen können, ob PKH oder VKH (heißt jetzt so...) für dich in Frage kommt oder nicht.

Allerdings müsst Ihr euch im Klaren darüber sein, dass die PKH gegebenenfalls zurückgezahlt werden muss wenn sich an der Einkommenslage etwas ändert. Deshalb ist es trotzdem wichtig die Kosten so gering wie möglich zu halten ( <a href="http://scheidungskosten.com/ratgeber-scheidungskosten/" target="_blank">http://scheidungskosten.com/ratgeber-scheidungskosten/</a> ) sonst kann es hinterher teuer werden.

Hoffe es läuft alles gut für euch!

Wenn die PKH bewilligt wird, muss der Antragsteller nichts bezahlen.Geh zum Anwalt und laß Dich beraten.