Scheidung mit einem tunesier?
HAlle ich brauche dringend Hilfe.... Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
ICh habe letztes Jahr in Tunesien geheiratet ( ich weiß so dumm ) bitte keine Vorwürfe. Ich hätte hören sollen.
IIch möchte mich nun gerne scheiden lassen. Mein tunsicher Mann, ist nach der Hochzeit NICHT nach Deutschland gekommen und ich habe die Heirat hier in Deutschland auch nicht anerkennen lassen. Wie gesagt , er lebt in Tunesien und wir haben nicht einen tag nach der Hochzeit zusammen verbracht ( nicht eingereist ) ich würde gerne wissen , wie ich jetzt weiter vor gehe? Bin ich im Deutschland überhaupt verheiratet ? ( ehe in D nicht anerkannt )
Und falls ich automatisch doch IN Deutschland verheiratet bin, wie gehe ich vor um mich scheiden zu lassen ?
WWenn es irgendwer da draußen gibt, der mir helfen kann wäre ich sehr dankbar.
4 Antworten
Am besten du gehst zu einer Meldestelle und lässt dir einen Auszug über dich aus sem Melderegister geben. Da steht dann auch drauf ob du verheiratet bist oder ledig.
Weiters würd ich dann auch bei der Deutschen Botschaft in Tunesien anrufen/email senden und frageb ob die für dich rausfinden können ob du in Tunesien offiziell verheiratet bist.
Dann kannst du weitere schritte setzen
Hast du bei deinem Einwohnermeldeamt angegeben, dass du in Tunesien geheiratet hast? Wenn ja, dann könntest du dort eine amtliche Bescheinigung erhalten, dass du ledig bist und in Deutschland (erneut) heiraten kannst!
Doch Vorsicht! Wenn sich dein tunesischer Ehemann aus irgendeinem Grund bei einer deutschen Behörde (z. B. Botschaft in Tunesien) meldet und Ansprüche anmeldet, fliegt die ganze Sache auf und du bekommst gewaltigen Ärger! Die in Tunesien geschlossene Ehe gilt nämlich auch in Deutschland, eine Anerkennung ist nicht erforderlich. Einzige Voraussetzung ist, dass die Ehe im Einklang mit den tunesischen Gesetzen geschlossen wurde und davon gehe ich aus.
Wenn du keinen Wert mehr auf die Ehe legst, solltest du dir hier einen Rechtsanwalt nehmen, welcher für dich die Scheidung einreicht. Alles weitere wird vom Familiengericht veranlasst.
Scheidung einreichen und Meldung im Einwohnermeldeamt kann gleichzeitig erfolgen. Ärger wegen verspäteter Meldung gibt es nicht, höchstens beim Finanzamt, wenn du durch die Nichtmeldung steuerlich einen finanziellen Vorteil erlangt hast.
Ich würde mich mal bei einem Anwalt für Scheidungsrecht - Eherecht informieren.
Schildere dein Problem und frage ob du in dieser Kanzlei richtig bist, oder ob man dir weiterhelfen kann...
Zusätzlich zu dem Tipp von "Aistee".
Das örtliche Standesamt gibt dir Auskunft.
HAlle und danke für deine Antwort .. Das ist natürlich misst. .... Nein ich habe in meinem Einwohnermeldeamt nicht angegeben, dass ich geheiratet habe. Ich habe gar nichts getan. Auf meinem Ausweis steht immer noch ledig.... oh je , ich befürchte da ärger ?
Wie gesagt mein noch Ehemann hat Deutschland nie eingereist. Ok also verstehe ich das richtig , dass ich das bei meinem Einwohnermeldeamt melden muss und ich erst dann die Scheidung einreichen kann? Bekomme ich da ärger weil ich das nicht gemacht habe ?