S3xuelle nötigung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klingt erstmal echt schlimm, die Erfahrung - vor allem als Erste. Mein Beileid. Wenn du da mit jemandem reden willst, aber niemand im direkten Umfeld hast, empfehle ich sowas wie NummergegenKummer oder Telefonseelsorge.

Zählt zu Erfahrung.

Er hat nichts gemacht was strafbar wäre.

Zu einer guten Beziehung gehört auch eine gute Kommunikation.

Der Altersunterschied ist auch nicht besonders.

Zu einer Beziehung gehören immer zwei. Wenn er dich nicht mehr will, hat er sicher seine Gründe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ausprobiert was Freude macht

Also bezüglich deiner Frage zum sexuellen Übergriff:

„Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt [macht sich strafbar]“

§177 Abs.1 S.1 StGB

Ist natürlich schwierig zu sagen inwiefern du dich erkenntlich geäußert hast, das du nicht einverstanden bist mit der Situation.

Nimm es als eine weitere Lebenserfahrung hin, vergiss ihn und suche einen neuen Freund.

Je eher du ihn vergisst, um so besser für dich.