Du könntest dich auf Notwehr berufen.
und wenn die Notbremse zu ziehen das geeignete Mittel ist, um die Belästigung sicher und entgültig zu stoppen, dann kannst du das machen.

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The collector fand ich schon übel.

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Klingt für mich stark nach Migräne. Warum wirken denn die Tabletten nicht mehr, obwohl du es nur 3 mal im Jahr hast?

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Allgemeine Grundrechte schützen allgemeine Handlungen, z.B. die allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. 2 (1) GG

Dann gibt es aber spezielle Grundrechte z.B. die Glaubensfreiheit vgl. Art. 4 GG oder die Meinungsfreiheit vgl. Art.5 GG

Allgemeine Grundrechte schützen also einen „größeren“ Bereich ab und spezielle eben einen sehr spezifischen Bereich.

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Ich Würds zumindest irgendwo unter stellen. Der Schnee (das Wasser) ist nicht besonders gut für die Dichtungen und andere Stellen.

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Wenn mir die Frau gefällt und ich irgendwie eine Beziehung zu ihr habe (also nicht zwingend meine Freundin ist, aber eine gute Freundin z.B.), klar warum nicht.

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