Rückzahlung, Arbeitsamt?

2 Antworten

Am besten machst Du schnellstmöglich einen Termin mit Deinem Sachbearbeiter aus und bringst da dann alle aussagekräftigen Unterlagen, insbesondere die Verdienstabrechnungen für Deinen Nebenjob mit. Du erklärst ihm dort die Sachlage und er wird Dir dann sagen, auf welcher Grundlage seine Berechnungen erfolgt sind.

Ich fürchte, Du hast versäumt diesen Nebenjob zu melden. Vielleicht schätzen die Buben dann ja Dein Einkommen, in der Art, wie es das Finanzamt auch macht? Auf alle Fälle kannst Du das klären.

Einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch gegen die Forderung einlegen, dass ganze entsprechend begründen und deine Einkommen für den besagten Zeitraum der Rückforderung noch einmal in Kopie belegen.