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Dazu bedarf es nicht zwingend Neuwahlen.

Gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes kann Großbritannien den Brexit auch so zurücknehmen. Das ist so lange möglich, wie das Austrittsabkommen noch nicht in Kraft getreten ist. Auch im Falle einer Verlängerung der Brexit-Frist.

Hier findest Du einen interessanten Artikel zu diesem Thema:

https://www.sueddeutsche.de/politik/brexit-eugh-urteil-1.4246733

Den jeweils aktuellen Stand des Brexits und seine Folgen für Verbraucher findest Du auf unserer Internetseite:

https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung