Bekommt man nach dem Brexit auch noch entschädigung für Flugverspätungen?

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Wenn die Airline Verspätung hat, bekommst Du unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich Geld.

Wenn Du mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr am auf dem Ticket ausgewiesenen Zielflughafen an-kommen, steht Dir Geld zu:

  • 250 Euro bei allen Flügen mit einer Flugstrecke von einschließlich 1.500 km
  • 400 Euro bei Flügen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums mit einer Flugstrecke von mehr als 1.500 km
  • 400 Euro bei allen anderen Flügen mit einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 300 Euro bei allen anderen Flügen, die mit einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden ankommen
  • 600 Euro bei allen nicht o. g. Flügen

Du bekommst aber kein Geld, wenn die Airline nachweisen kann, dass die Ankunftsverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte.

Voraussetzung dafür ist, dass die Flüge in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz starten. Oder dass sie auf einem Flughafen in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz landen und die Fluggesellschaft ihren Sitz in einem EU-Land hat.

Bei einem Deal-Brexit wird Großbritannien in der Übergangsphase wie ein EU-Land behandelt. In diesem Zeitraum gelten die Fluggastrechte wie bisher weiter.

Laut der englischen Regierung gelten bei einem No-Deal-Brexit die Fluggastrechte weiter. Und zwar für Flüge:

  • die Großbritannien starten
  • die in Großbritannien starten und in der EU landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat
  • die in der EU starten und in Großbritannien landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat

Weitere Infos zu den Fluggastrechten nach dem Brexit findest Du auf der Seite der britischen Regierung:

https://www.gov.uk/guidance/passenger-travel-to-the-eu-by-air-rail-or-sea-after-brexit#flying-to-the-eu-from-the-uk

Ausführliche Infos zu den Fluggastrechten allgemein findest Du in unserer Broschüre:

https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Mit-dem-Flugzeug-auf-Reisen_Ihre-Rechte-kurz-und-knapp.pdf

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Vielen lieben Dank für die super Antwort!

Hat mir sehr geholfen. Dann kann ich jetzt ja beruhigt meinen Flug nach London buchen.

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