Ausbildung zum Rettungssanitäter - braucht man einen deutschen Pass oder geht das auch ohne?

2 Antworten

Eine 100%ig verlässliche Antwort auf deine Frage, kann ich dir nicht geben. Es ist meines Wissens nach möglich, da es auch Hilfsorganisationen gibt, die gezielte Ausbildungsangebote für Flüchtlinge haben. Eine gültige Auftenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis, sind allerdings Voraussetzung.

Rettungssanitäter (RettSan oder RS) ist in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung sondern eine mindestens 520 Stunden, in Vollzeitform absolviert also circa 3,5 Monate umfassende Qualifikation, die nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. Aufgabe von Rettungssanitätern, ist in allen Bundesländern zweite Person (Assistenzleistungen) und zugleich Fahrer auf Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung und eigenverantwortliche Betreuung von Patienten, die keine Notfallpatienten sind aber einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung eines Krankentransportwagens (KTW) bedürfen im qualifizierten Krankentransport. In manchen Bundesländern, dürfen Rettungssanitäter auch noch als Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) eingesetzt werden, zum Teil wird dafür allerdings eine gewisse Berufserfahrung auf dem RTW, zwei Jahre, vorausgesetzt.

Die richtige Berufsausbildung im Rettungsdienst, ist seit dem 01.01.2014 die zum Notfallsanitäter (NotSan oder NFS). Diese dauert drei Jahre, besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule und einer praktischen Ausbildung im Rettungsdienst an genehmigten Lehrrettungswachen und in verschiedenen Fachbereichen eines geeigneten Krankenhauses, die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Notfallsanitäter kommen entsprechend ihrem Ausbildungsziel in §4 Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in allen Bundesländern in der Notfallrettung als verantwortliche Fachpersonen auf Rettungswagen zum Einsatz. Sie führen bei Vorliegen gewisser rechtlicher Voraussetzungen bis zum Eintreffen eines Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung auch heilkundliche/ invasive medizinische Maßnahmen, d.h. eigentlich ärztliche Maßnahmen eigenverantwortlich durch. Auch Notfallsanitäter, kann man (meines Wissens nach) ohne deutsche Staatsbürgerschaft werden, zumindest schreibt §2 NotSanG für die Erteilung der Erlaubnisurkunde diese nicht vor, es heißt hier nur "über die zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt", von deutscher Staatsbürgerschaft, steht darin nicht's.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Kommt drauf an was dein Arbeitgeber verlangt. Solange die Deutsch-Kenntnisse gut genug sind, um mit dem Team und Hilfesuchenden kommunizieren zu können, und Papiere vorhanden sind, müsste es kein Problem sein...