Resturlaub von letzten jahr verfällt?

2 Antworten

Wenn Dein Arbeitgeber Dir dir Möglichkeit gibt, Deinen Resturlaub bis zum 31.3. zu nehmen und informiert, dass der Urlaubsanspruch verfällt, falls Du die Gelegenheit nicht wahrnimmst, ja, dann verfällt der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr.

Nur wenn er nicht auf den Verfall hinweist, verfällt der Urlaubsanspruch nicht automatisch am 31.3. des Folgejahres.

Sie haben gesagt ich kann nächste Woche nehmen , sie sagen immer später, und für die nächste Woche, Sie haben mir nochmal geplant um zu arbeiten .
Ich habe telefoniert, die sagen ich kann im 2. WOCHE von April nehmen.

Damit hast Du eine Verlängerung erhalten den Urlaub im April noch zu nehmen.

Auf den Urlaub hast einen Rechtsanspruch. Wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein sollte den zu nehmen obwohl du es beantragt hast dann darf der Urlaub nicht verfallen.