Reicht es wenn ich mich Anfang nächster Woche auch noch arbeitslos melde oder bekomme ich da schon eine Sperre?

7 Antworten

das muss man immer so schnell wie möglich machen, wenn bekannt, dann noch vor der kündigung.

falls es nicht bekannt war, dann an dem tag wo man die kündigung bekommen hat. außer es war schon zu spät oder man kam da nicht hin oder wie auch immer.

es reicht ja schon, wenn man da eben anruft und um ein termin bittet

Sobald du von der drohenden Arbeitslosigkeit erfährst, musst du dich UNVERZÜGLICH arbeitssuchend melden. Dazu hat der bisherige Arbeitgeber dich frei zu stellen.

Am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit musst du dich dann PERSÖNLICH arbeitslos melden.

Du musst Dich unverzüglich nach Kündigung oder 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit durch z. B. Auslaufen eines befristeten Vertrages bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden und den Termin des Beginns der drohenden Arbeitslosigkeit angeben.

Du musstDich umgehend nach Kenntnisnahme der Arbeitslosigkeit, also bei Kündigung, Arbeit suchend melden. Sonst kann es eine Sperre geben. Außerdem ist es ja in Deinem Interesse möglichst übergangslos Bezüge zu haben. Oder?

Ist sehr wichtig. Damit du keine rentenlücken hast, du kannst es vorab auch telefonisch versuchen