Referendariat abgebrochen – zweite Chance möglich (Sachsen, Lehramt)?

2 Antworten

Frag beim staatlichen Schulamt. Da es eine andere Art von Ausbildung ist, geht es vielleicht.

Gesundheitliche Eignung und abgeschlossenes Studium vorausgesetzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dozentin in der beruflichen Eingliederung

Also, ich muss dir gleich sagen, dass ich mein Referendariat in NRW gemacht habe. Aber ich habe mal etwas reingeschaut und da scheint die Situation sehr ähnlich zu sein. Einen Passus, der die Wiederaufnahme des Referendariats verbietet, gibt es weder in Sachsen noch in Sachsen-Anhalt. Aber die Behörden haben offenbar einen gewissen Entscheidungsspielraum, ob sie dich nehmen oder nicht. Da spielen dann mehrere Faktoren eine Rolle, wie z.B. dass man darlegt, warum man wieder einsteigen will, und warum es abgebrochen wurde.

Beim Abbruch gehe ich stark davon aus, dass die bisherige Zeit berücksichtigt wird. In NRW und BW ist es zumindest so. Dann bekommst du quasi nur noch die restliche Laufzeit, fängst also nicht mehr ganz von vorne an.

Ich würde diese Fragen aber auf jeden Fall mit der zuständigen Behörde direkt klären, da gibt es ja immer zuständige Mitarbeiter und ggf. muss man sich auch etwas durchfragen. Generell ist es auch sinnvoll, schonmal mit den Leuten persönlich Kontakt aufzunehmen, weil nur die einem dann die verbindlichen Auskünfte geben könnte.

Eventuell wäre es auch noch sinnvoll, wenn du dich mal an die zuständigen Leute bei der GEW wendest, die u.a. auch als Beistände für Gespräche mitkommen. Die kennen sich da oft auch gut aus. Es gibt auch eine Rechtshotline, wo es allerdings etwas dauert, bis man durchkommt und es dann auch wenig Zeit für die Beratung gibt.