Referendariat abgebrochen – zweite Chance möglich (Sachsen, Lehramt)?
Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage zum Thema Wiedereinstieg ins Referendariat.
Ich habe vor einiger Zeit in Sachsen einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst angetreten, es aber letzten Juni freiwillig abgebrochen, weil ich mich damals nicht für den Lehrerberuf geeignet gefühlt habe. Das habe ich dem LASUB auch so mitgeteilt – es lag kein triftiger Grund wie Krankheit oder familiäre Umstände vor.
Rückblickend denke ich aber, dass meine Entscheidung vor allem durch Überforderung und eine mögliche Erschöpfungssituation ausgelöst war.
Nun überlege ich, ob ich mich doch noch einmal für das reguläre Referendariat (nicht berufsbegleitend) bewerben kann – entweder in Sachsen oder in einem anderen Bundesland.
Meine Fragen:
1. Ist eine erneute Zulassung in Sachsen ausgeschlossen, weil ich das berufsbegleitende Ref abgebrochen habe?
2. Wie sehen die Chancen in anderen Bundesländern aus – z. B. Sachsen-Anhalt? Wird der frühere Abbruch dort zwingend berücksichtigt?
Ich habe dazu bisher keine klare Antwort im Internet oder in den offiziellen Verordnungen gefunden – vielleicht hat ja hier jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?
Danke euch im Voraus!
2 Antworten
Frag beim staatlichen Schulamt. Da es eine andere Art von Ausbildung ist, geht es vielleicht.
Gesundheitliche Eignung und abgeschlossenes Studium vorausgesetzt.
Also, ich muss dir gleich sagen, dass ich mein Referendariat in NRW gemacht habe. Aber ich habe mal etwas reingeschaut und da scheint die Situation sehr ähnlich zu sein. Einen Passus, der die Wiederaufnahme des Referendariats verbietet, gibt es weder in Sachsen noch in Sachsen-Anhalt. Aber die Behörden haben offenbar einen gewissen Entscheidungsspielraum, ob sie dich nehmen oder nicht. Da spielen dann mehrere Faktoren eine Rolle, wie z.B. dass man darlegt, warum man wieder einsteigen will, und warum es abgebrochen wurde.
Beim Abbruch gehe ich stark davon aus, dass die bisherige Zeit berücksichtigt wird. In NRW und BW ist es zumindest so. Dann bekommst du quasi nur noch die restliche Laufzeit, fängst also nicht mehr ganz von vorne an.
Ich würde diese Fragen aber auf jeden Fall mit der zuständigen Behörde direkt klären, da gibt es ja immer zuständige Mitarbeiter und ggf. muss man sich auch etwas durchfragen. Generell ist es auch sinnvoll, schonmal mit den Leuten persönlich Kontakt aufzunehmen, weil nur die einem dann die verbindlichen Auskünfte geben könnte.
Eventuell wäre es auch noch sinnvoll, wenn du dich mal an die zuständigen Leute bei der GEW wendest, die u.a. auch als Beistände für Gespräche mitkommen. Die kennen sich da oft auch gut aus. Es gibt auch eine Rechtshotline, wo es allerdings etwas dauert, bis man durchkommt und es dann auch wenig Zeit für die Beratung gibt.