Rabattübertragung?


26.06.2025, 09:26

Betreff Zweitwagen-Regelung lässt die HUK uns leider auch im Unklaren mit der endgültigen Einstufung: Bei der Angebotsberechnung in unseren Tarifrechnern ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmögliche Vertragseinstufung.

Bleibt wohl weiterhin ein Geheimnis für die (Neu-)Kunden... leider!

3 Antworten

Es ist tatsächlich so, dass die übernehmende Person erklärt, dass diese das Fahrzeug überwiegend gefahren ist. Nehmen wir mal 10 Jahre an. In diesem Zeitraum kann aber nicht gleichzeitig eine andere Person ebenfalls überwiegend gefahren sei.

Wenn eine z.B. 5 Jahre später der SFR an eine weitere (oder auch an die vorherige) Person gehen soll, kann diese demnach höchstens die letzten 5 Jahre überwiegend gefahren sein und bekommt dann nur diese.

Mir ist keine Gesellschaft bekannt, welche hier offiziell abweicht.

Aber wo früher mal sogar noch geprüft wurde, ob die Angaben auch mit dem Fahrerkreis zusammen passen und abgelehnt wurde, wenn die übernehmende Person gar nicht hätte fahren dürfen, ist es mittlerweile so, dass solcher Aufwand seitens der Gesellschaften nicht mehr betrieben wird.

Wenn also nach Jahren selbst bei der gleichen Gesellschaft eine weitere Übertragung erfolgen soll, ist die Chance sehr hoch, dass diese vollständig klappt.

Sicherer ist es aber, die Versicherung zu wechseln und dann von dort aus die weitere SFR-Übertragung zu veranlassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

HUK Coburg und ADAC werden im Internet erwähnt das die da teils sehr kulant sind

Vielleicht findest du ja in den Vergleichen noch zusätzliches die das untermauern - aber schau mal explizit bei den zwei.

Woher ich das weiß:Recherche

siola55 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 09:43

Schon klar (bin vom Fach), aber die evtl. später erforderliche Rückübertragung (man/frau weiss ja nie...) ist der Tochter zu unsicher ;-((

Meine hat die Vordrucke abgeschafft, es wird mündlich übertragen, der abgebende VN wird schriftlich darüber informiert.

Eine Rückgabe/Weitergabe ist jederzeit möglich, seit Jahren schon, ich suche mal eine Quelle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

siola55 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 09:40

Ja - aber mir fehlt der Hinweis auf die Möglichkeit einer späteren Rückübertragung...

Folgendes Problem: Meine Tochter war umgezogen zu ihrem LP und will partout keine Kennzeichenmitnahme; ergo muß ihr Auto umgemeldet und neu versichert werden. Nun bietet die HUK jeweils einen satten Rabatt für Personen mit Ingenieurstudium und bei Hauseigentum, welches der LP beides erfüllt.

Würde sich also eine Rabattübertragung auf den Partner als VN mit einer satten Prämieneinsparung rechnen. Sie befürchtet aber, dass ihre mühsam erfahrenen schadenfreien Jahre dann hinfällig sind bei einer späteren erforderlichen Rückübertragung - egal aus welchen Gründen auch immer wie z.B. bei einer späteren Trennung o.ä.

siola55 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 09:19

Leider bietet die HUK da nur dürftige Infos, vor allem was die Zweitwagen-Einstufung betrifft (siehe meine Ergänzung in der Frage):

siola55 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 09:10

Ja danke - ich meine schon öfter von dir gelesen zu haben, dass die hier bei HUK es anders handhaben - nur nachlesen kann ich dies nirgends...

Aber dies sind wir ja gewohnt, dass sich die HUK da lieber bedeckt hält in diesen Infos - auch bei der Einstufung allgemein, was eigentlich nicht zu verstehen ist, da die HUK sich da nur Vorteile draus erzielen könnte :-((