Quarantäne und Klausuren?
Hallo,
ich bin Schülerin in der EF (Gymnasium) in NRW und war jetzt etwas mehr als einen Monat in Quarantäne. Das hat sich so ergeben, da ich erst als Kontaktperson von meinem kleinen Bruder in Quarantäne musste und kurz vor Beendigung der Quarantäne selber an Corona erkrankt bin. Dazu war mein PCR-Test zur Entlassung der Quarantäne nach der Erkrankung erneut positiv.
Insgesamt habe ich jetzt bzw. werde ich jetzt noch 5 Klausuren verpasst/verpassen. Diese soll ich nachschreiben, jedoch wüsste ich nicht genau, wie ich das schaffen sollte. Von einer Lehrerin habe ich Materialien zugeschickt bekommen und von einer Freundin die erarbeiteten Aufgaben und Arbeitsblätter. Kein/e Lehrer/in hat mir eine Erklärung oder ähnliches zugeschickt. Und wenn ich möglicherweise nächste Woche aus der Quarantäne komme (falls mein PCR-Test endlich negativ wird), habe ich eine Woche und 2 Tage (Insgesamt sieben Werktage und sechs „Klausurfähige“ Tage) um 9 Klausuren nachschreiben zu können, da wir danach Weihnachtsferien haben und im Januar meine ganze Stufe nicht da ist ( 15-tägiges Praktikum und anschließende Stufenfahrt).
Meine Frage ist, ob ich nach so einer langen Quarantänezeit überhaupt Klausuren schreiben darf bzw. unten den oben beschriebenen Bedingungen?
Ich bedanke ich im Voraus für die Aufmerksamkeit und die Antwort!
Liebe Grüße
1 Antwort
Da wäre dann zunächst die Frage zu klären, ob du oder die Schule auf die Noten dieser Klausuren angewiesen seid. Ich nehme an, dass dir bei Ausfall dieser Klausuren Noten fehlen werden.
Ich fürchte, dass dir kaum etwas anderes übrig bleiben wird, als dich mit der Schule bzw. den betreffenden Lehrkräften in Verbindung zu setzen und das mögliche Vorgehen zu besprechen.
Da du aber „nur“ in Quarantäne warst und nicht krank, wird die Schule eventuell auf das Nachschreiben der Klausuren bestehen.
Hast du die betreffenden Lehrkräfte aktiv auf Lernmaterial angesprochen bzw. hast du dies eingefordert? Falls nicht, läuft das leider mehr oder weniger Pech gehabt, denn auch in der EF eines Gymnasiums wird von Schülern eine Holschuld erwartet.
Die Lehrkräfte müssen dir nicht aktiv das Lernmaterial zur Verfügung stellen.