Prüfung nicht bestanden, betrieb?
Im Sommer habe ich meine Abschlussprüfung zur Einzelhandelskauffrau ( Ausbildung) , ich versuche zu bestehen, aber falls nicht, muss ich dann im Betrieb bleiben oder kann ich dort kündigen ( mir ein ganz anderen job suchen) und einfach die Prüfung im Winter wiederholen? Falls einer darüber bescheid weis welche möglichkeiten es gibt, wäre es Nett eine antwort zu bekommen, da ich in meinem Betrieb keinesfalls bleiben möchte und so schnell in ein neuen Betrieb mit den selben *Artikeln wird schwierig.
1 Antwort
Wenn du durchgefallen bist muss dein Betrieb dich auf deinen Wunsch hin bis zur nächsten Prüfung weiter beschäftigen.
Im Gegenzug bedeutet das, das du den Ausbildungsvertrag auch auslaufen lassen kannst auch wenn du nicht bestehst.
In dem Fall hättest du halt die Zeit verschenkt und hast keine abgeschlossene Ausbildung.
Ist alles nicht so einfach. Per gesetzt darfst du die selbe Ausbildung nicht in einem anderen Betrieb vorführen. Zumindest ist das kein Kündigungsgrund. Da muss ein Aufhebungsvertrag her die immer schlecht sind. Auch ist die Frage welcher Betrieb dich für 6 Monate nehmen würde. Am einfachsten ist es leider wenn du die Prüfung bestehst oder danach bleibet. So hart es auch klingt. Sonst kontaktiere deine IHK oder frag die Lehrer in der Berufsschule.
Wenn du die Ausbildung nach der nicht bestandenen Prüfung nicht fortsetzen willst dürfte das als abgebrochen gelten. Dann ist es fraglich ob du die Prüfung ein halbes Jahr später als externe teilnehmen darfst.
Am besten wäre es tatsächlich wenn du die Zähne zusammen beißen würdest und weiter in der deinem abgetrieben bleibst bis du die Prüfung bestanden hast.
Man kann ja aber die Prüfung nochmal machen nach 6 monaten, wenn man es dann schafft hat man die Ausbildung ja bestanden auch wenn ich in der zeit woanders arbeite oder?