Prokura erteilt: Unterschrift nun mit i.A.?
Wenn man jemandem eine Prokura für ein Einzelunternehmen (nach HGB §48) erteilt hat, muss derjenige dann mit i.A. (im Auftrag) unterschreiben oder einfach mit seiner regulären Unterschrift?
3 Antworten
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Ein Prokurist unterschreibt mit ppa und niemals mit i. A.
ppa. (per prokura) gehört dann vor den Namen.
i. A. kann jeder unterschreiben.
Nein! Als Prokurist hast du volle Geschäftsbefugnis.