Darf die Polizei mit Gewalt drohen bei einer Gesetzeswiedrigkeit?

Hallo Leute, heute morgen hatte ich eine wichtige Klausur zu der ich pünktlich kommen wollte. Obwohl ich extra einen frühen bus nehmen wollte kam dieser nicht und somit musste ich rennen um meine Bahn (zu der der bus mich hinbringt) zu kriegen. Die Bahnschranken waren unten und die Bahn zwar in Sichtweite, jedoch gut 100 Meter entfernt. Ich und ein Junger Mann überquerten also den Bahnübergang und wurden auf der anderen Seite von einem Polizisten angehalten. Dieser hielt uns jedoch nicht "nett" an, sondern begrüßte mich mit einem "Wenn du rennst trete ich dir die Beine weg!". Im Verlaufe des Gesprächs, nachdem er uns gesagt hat was für schlechte vorbilder wir sind (Kinder waren an der Haltestelle), hat er zwischendurch immer wieder Sprüche wie " kannst dann den Asphalt von nahem beobachten" oder "wärst du gerannt hätte ich dir die beine weggewichst". Als der Junge Mann fragte ob er rauchen darf durfte der das zwar, doch der Polizist sagte kurz danach " eigentlich könnte ich dir die Zigarette mit dem Schlagstock aus der hand schlagen, wir Polizisten dürfen zum Glück ziemlich viel wenns um den Eigenschutz geht". Ich möchte anmerken dass weder ich noch der andere Betroffene den Eindruck gemacht haben dass wir wegrennen würden, noch dem Polizisten irgendeinen Anlass dazu gegeben zu haben so mit uns zu reden. Die Tatsache dass wir beide einen Migrationshintergrund haben und man es uns ansieht könnte dies noch was verschlimmern. Darf der Polizist so vorgehen?

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Bist du sicher, dass es ein Polizist war? 

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Quatsch,. 3 Wochen sind 21 Tage. Egal, ob du am Montag anfängst oder am Donnerstag. Wenn deine FReundin generell Montags anfängt, dann wird sie irgendwann merken, dass sie diejenige ist, die einen FEhler gemacht hat.

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Das nennt man: 

Angst davor, dass während des Autofahrens die Tür aufspringt
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Na sicher ist eine Erkältung so ziemlich das Schlimmste, was dir passieren kann. Da kommt ein Absturz mit einem Flugzeug oder ein abgerissens Bein im Krieg lange nicht mit. 

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Nein! Wenn ein Einreiseverbot besteht, muss sie dieses einhalten. Da gibt es keine Ausnahmen.

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Das ist im Prinzip egal. Sämtliche Papiere eines Mitgliedes werden eingescannt und dann der Akte dieser Person zugefügt, egal, an welchem Standort die dokumente eingereicht werden.

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Egal, ob du zu wissen meinst, was für dich das Beste ist oder nicht, du hast dich an Gesetze und Anordnungen zu halten. Wenn du der Meinung bist, immer das tun und lassen zu dürfen, von dem du meinst, dass es für dich das richtige ist, landest du früher oder später im Knast

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Wenn die Heizung nur lauwarm wird, liegt es meistens daran, dass sie entlüftet werden muss. 

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Du kannst ganz normal essen. Was an Essensreste durch Zähne putzen nicht aus dem Zahn entfernt werden kann, reinigt der Arzt dann vor dem Schliessen des Zahnes. 

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Da die Forderung des Beitrages gesetzlich gerechtfertigt ist, und du nichts dagegen unternehmen kannst, gilt das bereits wie ein vollstreckkbares Urteil. Die brauchen dann keinen Mahnbescheid, sondern können dir gleich den GV auf den Hals hetzen

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