Problem mit dem Arbeitsamt wegen getrennter Wohnung trotz Beziehung und gemeinsames kind?
Hi ich hab ein problem mit dem Arbeitsamt. Meine Freundin und ich wohnen schon immer getrennt trotz Beziehung. Ich gehe Vollzeit arbeiten, hab eine eigene Wohnung und meine Freundin bezieht seit der Geburt unseres Sohnes geld vom jobcenter. Seit fast einem Jahr ist das so. Unterhalt für das Kind bezahle ich selbstverständlich und unterstützte meine Freundin auch finanziell
Jetzt soll ich mein Verdienst und Ausgaben offen legen und für meine Freundin unterhalt bezahlen, obwohl ich ja mein eigenen Haushalt, Kredit, Versicherungen usw. habe die ich finanzieren muss. Verdiene ca. 2200 Euro Netto und nachdem ich alle Fixkosten bezahlt habe, hab ich noch +/- 700 Euro für den ganzen Monat. Wie soll ich davon noch unterhalt bezahlen für meine Freundin.
Können die das einfach so verlangen und was passiert wenn ich mich weigere?
Hoffe jemand kann mir da helfen
3 Antworten
unterstützte meine Freundin auch finanziell
Ich hoffe, daß das Jobcenter davon weiß.
Mehr als Unterhalt für das Kind und ggf. Betreuungsunterhalt kann man von Dir meiner Kenntnis nach jedoch nicht fordern.
Können die das einfach so verlangen
Grundsätzlich Ja.
was passiert wenn ich mich weigere?
Schlimmstenfalls stellt man die Leistungen der Freundin bis zur Klärung ein.
Du hast natürlich einen Selbstbehalt, was Du an privaten Verpflichtungen hast interessiert das Jobcenter nicht.
Damit meine ich natürlich nicht deine Warmmiete, solange diese angemessen ist, sondern z.B. Ratenzahlungen oder private Schulden.
Erst einmal kommt der Unterhalt für das Kind, erst wenn Du nach Zahlung des Kindesunterhalts noch über deinem Selbstbehalt liegst, käme Betreuungsunterhalt für die Partnerin in Betracht, im Regelfall bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres.
Der sollte wie beim nachehelichen Unterhalt bei 1600 Euro bereinigten Nettoeinkommen liegen, wenn der unterhaltspflichtige erwerbstätig ist, sonst wären es 1475 Euro Netto.
Laut Düsseldorfer Tabelle sollte der Unterhaltsanspruch des Kindes bei 504 Euro liegen, abzüglich hälftigen Kindergeld von 125 Euro solltest Du 379 Euro an Unterhalt für dein Kind zahlen müssen.
Mit deinem Selbstbehalt wegen Betreuungsunterhalt von 1600 Euro Netto komme ich dann mit den 379 Euro Kindesunterhalt auf 1979 Euro bereinigtes Nettoeinkommen.
Bei einem Nettoeinkommen von 2200 Euro bliebe da ja nicht mehr all zu viel, aber es zählt nicht nur dein Nettoeinkommen, auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und eine Steuererstattung käme da zu jeweils noch 1/12 dazu.
Ja, das können sie verlangen. Isomatte hat es dir schon sehr gut erklärt und die Summe für ein Jahr von 6.000,-- Euro passt auch.
Du kannst nicht erwarten, dass der Staat für deine Freundin aufkommt, die nicht arbeiten kann, weil sie ein Kind von dir hat.
Der Betreuungsunterhalt steht ihr zu, bis das Kind 3 Jahre alt ist und dann sollte sie sehen, dass sie wieder Arbeit findet. Wenn sie wieder arbeiten gehen würde, würde sich dein Betreuungsunterhalt mindern. Also motiviere sie- sonst zahlst du ihr ihr angenehmes Leben mit, während du arbeiten gehst.
Deine privaten Kredite interessieren das Jobcenter nicht. Sieh zu die Raten zu minimieren und schau, bei welchen Versicherungen oder Verträgen du sparen kannst.