Probejahr?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • und ich möchte beim besten Willen nicht das er für mich aufkommen muss

DAS genau ist egoistisch.

Weil wir möchten auch nicht für dich aufkommen, wenn du einen Partner hast, der es kann.

Dann soll der für dich bezahlen, bevor ICH für dich bezahle.

H4 fällt nicht vom Himmel, das ist MEIN Geld!

Und das 2 anderer Arbeiter.


Anonym344459 
Fragesteller
 09.01.2022, 12:34

😂😂😂😂😂 hahaha

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Anonym344459 
Fragesteller
 09.01.2022, 12:34

Sorry aber kann dich beim besten Willen nicht ernst nehmen

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Anonym344459 
Fragesteller
 09.01.2022, 12:41

Dann kündige deinen Job wenn es dir nicht passt du Larry, wir wohnen hier in Deutschland, so ist es nunmal geregelt ;) du kannst nicht die einzelne Person dafür verantwortlich machen und schon gar möchte ich auf niemandens Geld angewiesen sein,

jedoch fliegt ein Job trotz aller Bemühungen nicht einfach so vom Himmel und ich bin mir sicher das der Staat bestimmt noch so einige Ideen hat wie er dein Geld verpulvern kann, dass landet am Ende des Tages bestimmt nicht in meiner Tasche

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Die Jobcenter machen oft Sachen die nicht korrekt sind, wenn Du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist, bleiben dir die zustehenden Rechtsmittel, die dann wären, schriftlicher formloser fristgerechter Widerspruch und kostenlose Klage vor dem Sozialgericht.

Auch steht es dir / euch frei beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt zu beantragen.

Das Jobcenter berechnete aber ab diesem Zeitpunkt schon unser Probejahr, ab Februar, unser offizieller zusammen Zug erfolgte allerdings erst im August, 
  1. Muss man sich generell nicht in eine BG stecken lassen, wenn man es nicht will. Solange man keinen wechselseitigen Willen besitzt, so das Gesetz.
  2. Warum legst du dann keine Rechtsmittel ein?
kann das Jobcenter das Probejahr ab Februar zählen? Da wir offiziell erst seit August in unserer GEMEINSAMEN Wohnung zusammen leben?
[...] ist es rechtens seitens des Jobcenter das Probejahr früher zu berechnen?

Der Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung, was man auch als WG wäre, ist nicht ausschlaggebend dafür, ob man einen wechselseitigen Willen füreinander hat.

Das Probejahr KANN das JC ab diesem Zeitpunkt nehmen, wenn der neue Partner bekannt wird. Ob am Ende angerechnet werden darf, das ist eine andere Sache und eben von jenen genannten Willen abhängig.