Pro Sieben Gewinnspiel

70 Antworten

Hi,

ich habe jetzt ca. zwei Stunden in den Foren über Maxicombi 100, pro 7 und popstars gewinnspiel so ziemlich alles durchgelesen... Ich wurde heute morgen angerufen bzw. mein Freund, am Telefon hat ein Mann gesagt das wir beim Halbfinale von Popstars einen Hotelgutschein nach Dubai gewonnen haben...er ruft heute Abend nochmal an, weil ich ja damit gemacht habe! Auf der Internetseite ist eine Telefonnummer angegeben bei welcher ich angerufen habe weil ich mich so gefreut habe und jetzt schon alles wissen wollte. Da geht aber niemand ran...es sind zur Zeit alle Leitungen belegt..ja nee ist klar.

Im ersten Moment war ich sehr enttäuscht über die ganzen Beiträge, mich würde es aber brennend interessieren wer dort schon mal war und nicht wer glaubt das es eh scheiße wird.

Ich habe auch einige positive Einträge gelesen und die waren von denen die schon mal da waren! Wenn dies eine wirklich günstige Möglichkeit wäre in den Urlaub zu fahren wieso nicht??? Und wenn mir jemand nen Teppich andreht sag ich halt nein :-) Ich war schon in Ägypten da wird einem auch alle fünf Minuten etwas angedreht was sehr anstrengend sein kann, aber die Urlaube waren trozdem toll...

Weiß jemand welches Hotel es ist inzwischen? Es sind überall nur Beiträge zu einem Türkei Urlaub, da würde ich gern nochmal einen Blick drauf werfen.

Wenn icvh die AGB gelesen habe und da keine Kaufverpflichtungen drin stehen, denke ich das ich fahren würde. Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen

LG Beeri

AliceDepp  23.02.2011, 18:27

Das ist das Hotel Al Hamra Village Golf Resort ., Geiles Dinq ;D

0

Hallo Minze88, ich habe gestern die Damen vom Call-Center unter: 0391564888978 erreicht und anhand der Tel-Nr. die ja angezeigt wird, wusste die Dame auch gleich wer dran ist. [...] aber angeblich wäre die Reise auch gewonnen, wenn man nichts zusätzlich kauft oder abonniert. Der Hotelgutschein wäre für ein Hotel 4*. Es heisst: Al Hamra Village Golf Resort. Laut Holidaycheck gibt es auch ein Hotel das so heisst. Dort wäre aber im Sommer 2008 alles umgeben von Baustellen. Das ist doch mal ein erholsames Örtchen dann, wenn drumherum gehämmert und gebohrt wird bis spät in die Nacht :-)) Viel Erfolg...

hallo franzi2803, mir ist genau das gleiche passiert und ich war sogar so doof dass ich mich für dieses gewinnspiel registrieren lassen habe. das problem ist, ist dass man 2 wochen wiederrufsrecht hat, allerdings wenn sie die unterlagen erst nach 2 wochen abschicken, dann hat man ja gar keine möglichkeit vorher zu kündigen.das ist alles wieder mal ne miese masche, den leuten das geld aus der tasche zu ziehen. ich muss mich jetzt auf eigene faust darum kümmern wo und wer diese firma ist, um zu kündigen. ich habe denen vertraut weil ich dachte, dass das pro7 wäre und die sich aus imagegründen nichts zu schulden lassen dürfen. falsch gedacht.....

Hallo, alle Miteinander,

also, ich weis, ihr lest dass jetzt zum 1000 mal, aber auch ich und meine Freundin haben den PRO7-Anruf bekommen :-) Und wie ihr alle das selbe bekommen. Mir ist in all den Beiträgen aufgefallen, dass so gut wie niemand wirklich bisher dort war! Würde gerne mal nen Erfahrungsbericht lesen. Der einizige ,,Schreiber'' hier von dem ich gelesen habe, dass er/sie wirklich dort war hat ne beschreibung wie aus dem Werbekatalog von nem Hotel abgegeben (etwas merkwürdig, oder??). War sonst noch irgendjemand in Dubai, und wie war die Reise?? Hat der Flug wirklich nur 399 € pro Person gekostet und waren da alle Steuern und Gebühren enthalten?? Würde mich auf ne Rückantwort freuen. Denn wenn dort wirklich alles ok ist, dann lassen wir uns so ne günstige Reise natürlich nicht entgehen!! 

LG

aus Mannheim

meinem Freund ist das selbe passiert ..TV Gwinnspiel gemacht, Hotelgutschein gewonnen und gleich der Anruf von Maxikombi100 mit der Frage ob er an hunderten von Gewinnspielen teilnehmen möchte, kam ein paar Tage später.

[...] Der Brief von MaxiKombi mit samt Haggle-Card und Gutschein fürs Hotel (Anreise u. Taschengeld muß natürlich noch selber übernommen werden) kam auch postwendend.

Als ich gestern im TV (Akte2010) gesehen hab das nicht nur [...], sondern auch andere dubiose Dienstanbieter die selbe Masche fahren habe ich sofort bei der Bank die erste Zahlung zurück buchen lassen!!..Der Widerruf ist nun per mail weg(info@maxikombi.de)und per Einschreiben/Rückschein werden die das auch noch bekommen. Juristisch gesehen ist bei dieser Sache kein Vertrag zustande gekommen, wenn das folgende auf das Telefonat zutrifft :

Fall 2 - Hier kommt kein Vertrag zustande: Jemand ruft Sie an und nennt einen falschen Namen. Er nennt zwar den Namen der Firma, aber eine falsche Stadt. Er bietet Ihnen ein "Gewinnspiel" an, ohne aber zu sagen, was das überhaupt für ein Gewinnspiel ist. Ist es Lotto? Nein, Lotto dürfte er am Telefon gar nicht verkaufen - s. Glücksspielstaatsvertrag - ist verboten. Was ist das für ein "Gewinnspiel"? Zahlt man da Geld ein, und kann was gewinnen? - Dann wäre es womöglich unerlaubtes Glücksspiel und strafbar. Nein, das ist es also wohl auch eher nicht. Sondern man nimmt an Gewinnspielen teil, die eigentlich kostenlos sind. Im Grunde ist es eine sogenannte "Eintragung in Gewinnspiele". Den Service der "Eintragung" lässt sich der Anbieter "als Dienstleistung bezahlen". Er sagt Ihnen aber nicht, bei welchen Gewinnspielen man denn nun eingetragen wird. Er sagt Ihnen nur: "200 ganz prima Gewinnspiele". - Ob das wohl reicht, um ein "Angebot" eindeutig zu beschreiben? - Eher nicht. Sie werden niemals kontrollieren können, ob er Sie überhaupt auch nur bei einem einzigen Gewinnspiel einträgt. Wahrscheinlich eher nicht, denn die allermeisten Firmen, die Gewinnspiele anbieten, verbieten "Listeneintragungen" durch ihre AGB. Vielleicht bietet man Ihnen auch eine "Kündigung" zu einem angeblich bestehenden Gewinnspielvertrag an. Ist null und nichtig, den Vertrag hat es nie gegeben. Anschließend erfolgen noch einige Fehler bei der Preisangabe und bei der Benennung der Laufzeit des Angebots. Hier kommt kein Vertrag zustande. Egal, was man sagt. Auch mit genehmigter Gesprächsaufzeichnung nicht. Weder wurde die Identität des Vertragspartners benannt, noch wurde ein schlüssiges, eindeutiges Angebot beschrieben.

Auf so ein halbvergorenes "Angebot" hin kann hundertmal "Ja" und "Amen, Hallelujah" gesagt worden sein. Der "Vertrag" ist nichtig. Der Anbieter kann vor Gericht keine Zahlungspflicht geltend machen.