Privatverkauf Rücknahme?

2 Antworten

Es war bei der Übergabe funktionstüchtig. Lass ihn doch rum meckern. Wenn er was kaputt gemacht hat, muss er es auch ganz machen. Das ist so eine Masche wenn man es nicht mehr haben will.

Solange du die Sachmängelnhaftung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen hast, bist du auf der sicheren Seite. Und auch so wird es schwierig nachzuweisen, dass die Mängel bei der Übergabe schon bestanden haben.